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Compliance
Compliance ist mehr als ein Schlagwort – es ist eine konkrete Herausforderung für alle Unternehmen. Gerade im Beteiligungsmanagement sind eine Fülle von Vorschriften zu Meldungen und zur Nachprüfbarkeit von Finanzinformationen zu beachten.

Im Bereich Beteiligungsmanagement sind einschlägig die umfangreichen regulatorischen Anforderungen im Bereich Meldewesen, internationale Gesetze wie der Sarbanes-Oxley-Act oder auch freiwillige Selbstverpflichtungen im Rahmen von Corporate-Governance-Vereinbarungen.

Allen Bemühungen gemeinsam ist das Ziel, Informationen transparenter, zuverlässiger und manipulationssicherer zur Verfügung zu stellen.

Beteiligungsmanagement-Software kann dazu einen guten Beitrag leisten:

- Die Verlässlichkeit von Daten steigt durch eine dezentrale Erfassung und eine zentrale Validierung und Freigabe – von Stammdaten über Anteilsbesitzveränderungen bis zu Mandatsträgerschaften.

- Alle Entscheidungen und Bewegungen werden in einer revisionssicheren Historie dokumentiert und gespeichert.

- Nationale und internationale Vorschriften bei der Besetzung von Mandaten in Tochtergesellschaften werden automatisch überwacht und beachtet.

- Ein umfangreiches Meldewesen reagiert auf melderelevante Sachverhalte und generiert auch komplexe Meldungen pünktlich und rechtskonform zur Weiterleitung an die diversen Aufsichtsbehörden oder die Bundesbank.

- Durch übersichtliche Stammdaten-Berichte kann bei Ausscheiden eines Mitarbeiters schnell festgestellt werden, über welche Bankvollmachten und weitere Funktionen der Mitarbeiter verfügt hat.

Corporate Governance
Die “gute Unternehmensführung” ist in Deutschland vor allem durch den so genannten Corporate Governance Codex bekannt geworden. Eine Regierungskommission unter dem Vorsitz von Dr. Gerhard Cromme (Aufsichtsratsvorsitzender der Siemens AG) hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance-Kodex verabschiedet. Man fasst darunter eine ganze Reihe von Maßnahmen zusammen, die auf eine größere Transparenz der börsennotierten Unternehmen gegenüber ihren Anteilseignern und der Öffentlichkeit abzielen. Darunter fallen Regelungen zur Handhabung von Mandaten, dem Berichtswesen und allgemeinen Prinzipien der Unternehmensführung. Häufig wird dieser Codex als Entsprechung des amerikanischen Sarbanex-Oxley-Acts verstanden, der durch seine Gesetzeskraft allerdings weiter darüber hinaus reicht. Viele große Unternehmen unterwerfen sich freiwillig diesem Kodex.

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