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Anteilsbesitzliste
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Eine der zahlreichen gesetzlichen Meldungen.
Für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften ist die Anteilsbesitzliste in den Anhang aufzunehmen:
HGB §285, 11: Name und Sitz anderer Unternehmen, von denen die Kapitalgesellschaft oder eine für Rechnung der Kapitalgesellschaft handelnde Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt; außerdem sind die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen anzugeben, für das ein Jahresabschluss vorliegt; auf die Berechnung der Anteile ist § 16 Abs. 2 und 4 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden; ferner sind von börsennotierten Kapitalgesellschaften zusätzlich alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften anzugeben, die fünf vom Hundert der Stimmrechte überschreiten;
Die Anteilsbesitzliste für Konzerne
HGB § 313 2): Im Konzernanhang sind außerdem anzugeben:
1. Name und Sitz der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Anteil am Kapital der Tochterunternehmen, der dem Mutterunternehmen und den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen gehört oder von einer für Rechnung dieser Unternehmen handelnden Person gehalten wird, sowie der zur Einbeziehung in den Konzernabschluss verpflichtende Sachverhalt, sofern die Einbeziehung nicht auf einer der Kapitalbeteiligung entsprechenden Mehrheit der Stimmrechte beruht. Diese Angaben sind auch für Tochterunternehmen zu machen, die nach § 296 nicht einbezogen worden sind;
2. Name und Sitz der assoziierten Unternehmen, der Anteil am Kapital der assoziierten Unternehmen, der dem Mutterunternehmen und den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen gehört oder von einer für Rechnung dieser Unternehmen handelnden Person gehalten wird. Die Anwendung des § 311 Abs. 2 ist jeweils anzugeben und zu begründen;
3. Name und Sitz der Unternehmen, die nach § 310 nur anteilmäßig in den Konzernabschluss einbezogen worden sind, der Tatbestand, aus dem sich die Anwendung dieser Vorschrift ergibt, sowie der Anteil am Kapital dieser Unternehmen, der dem Mutterunternehmen und den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen gehört oder von einer für Rechnung dieser Unternehmen handelnden Person gehalten wird;
4. Name und Sitz anderer als der unter den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Unternehmen, bei denen das Mutterunternehmen, ein Tochterunternehmen oder eine für Rechnung eines dieser Unternehmen handelnde Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, unter Angabe des Anteils am Kapital sowie der Höhe des Eigenkapitals und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahrs, für das ein Abschluss aufgestellt worden ist. Ferner sind anzugeben alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die andere als die in Nummer 1 bis 3 bezeichneten Unternehmen sind, wenn sie von einem börsennotierten Mutterunternehmen, einem börsennotierten Tochterunternehmen oder einer für Rechnung eines dieser Unternehmen handelnden Person gehalten werden und fünf vom Hundert der Stimmrechte überschreiten. Diese Angaben brauchen nicht gemacht zu werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Das Eigenkapital und das Ergebnis brauchen nicht angegeben zu werden, wenn das in Anteilsbesitz stehende Unternehmen seinen Jahresabschluss nicht offenzulegen hat und das Mutterunternehmen, das Tochterunternehmen oder die Person weniger als die Hälfte der Anteile an diesem Unternehmen besitzt.
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Aufsichtsbehörden
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Der Gesetzgeber hat in zahlreichen Bereichen Behörden beauftragt, gesetzliche Meldepflichten zu überwachen. So ist zum Beispiel die Bundesbank zuständig in der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs, bei der es beispielsweise um Themen wie Geldwäsche, der Überwachung von Exportverboten und statistische Erfassung von Außenwirtschaftsbesitz geht. Die BaFin ist in besonderer Weise für die Finanz- und Kreditwirtschaft zuständig.
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BaFin
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin – vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.
Die BaFin ist eine selbstständige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main.
Die BaFin ist nur im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.
Im Rahmen ihrer Solvenzaufsicht sichert die BaFin die Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungs-instituten und Versicherungsunternehmen. Durch ihre Marktaufsicht setzt die BaFin zudem Verhaltensstandards durch, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren.
Zum Anlegerschutz gehört es auch, dass die BaFin unerlaubt betriebene Finanzgeschäfte bekämpft. (Quelle: BaFin)
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Basel II
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Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß der EU-Richtlinie 2006/49/EG ab dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet werden und finden bereits länger in der täglichen Praxis Anwendung. Die Umsetzung in deutsches Recht wird durch das Kreditwesengesetz, die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) für die "zweite Säule“ von Basel II sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV) für die "erste“ und "dritte Säule“ von Basel II erfolgen. Die USA hatten zunächst beabsichtigt, die Regelungen ab 2008 schrittweise einzuführen. Inzwischen wurde eine Verschiebung auf mindestens 1. Januar 2009 angekündigt. (WIKIPEDIA)
Im Kern bedeutet Basel II also eine Ausdehnung des Risikomanagements in Unternehmen, die dadurch ein besseres Rating und damit günstigere Zinskonditionen erreichen können. Von besonderer Problematik sind dabei verteilte Risiken, die von der Konzernzentrale kaum wahrgenommen werden können und auch kaum durch klassische Finanzkennzahlen aufgedeckt werden. Mit einem qualitativ verbesserten Reporting, etwa der einfachen Frage an alle Tochterunternehmen nach bekannten Risiken, kann im Beteiligungsmanagement ein Beitrag zu einem umfassenderen Risikoreporting geleistet werden.
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Benchmarking
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Das grundsätzliche Ziel des Benchmarking ist es, die Schwächen eines Unternehmens und seiner Prozesse oder eines Computers und seiner Programme durch Vergleich mit anderen Unternehmen, Prozessen, Computern oder Programmen aufzudecken und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Für diesen Vergleich sind entweder mindestens zwei aufeinander folgende Erhebungen von Daten durchzuführen oder Daten von mindestens zwei verschiedenen Objekten möglichst gleichzeitig zu erheben. (WIKIPEDIA)
In einem unternehmensinternen Benchmarking können einzelne Segmente, einzelne Ländern, einzelne Tochterunternehmen nach geeigneten Kriterien verglichen werden. Sinnvoll ist auch der Vergleich mit den jeweiligen Marktdaten. Denn wenn der Markt insgesamt um 15% gewachsen ist, bedeutet ein absolutes Wachstum von 10% für ein Unternehmen den Verlust von Marktanteilen.
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Berichtswesen
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In allen Unternehmen wird ständig und überall berichtet. Die Kapitalgeber wollen über die Verzinsung ihres Kapitals und die fundamentale Entwicklung des Unternehmens informiert werden, das Management kümmert sich um die maßgeblichen Kenngrößen wie Umsatz, Gewinn, Cash Flow etc. Die Konzernzentrale fordert von den Tochterunternehmen zum Beispiel Lageberichte, Quartalsberichtserstattung und Jahresberichte. Jeder einzelne Mitarbeiter unterliegt bestimmten, mehr oder weniger formalisierten Berichtspflichten: was hat er wann mit welchem Aufwand und welchem Ergebnis gemacht.
Zu einem Berichtswesen gehört die Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten genauso wie die Erstellung von Abschlüssen nach Rechnungslegungsnormen. Diese sind dann Bestandteil der Investor-Relations-Arbeit und werden dem Kapitalmarkt zur Verfügung gestellt.
In vielen Unternehmen gibt es eine ganze Reihe von technischen Systemen, die das Berichtswesen unterstützen – von den großen Business-Intelligence-Plattformen über die ERP-Systeme bis zu kleinen Speziallösungen, etwa für die legale Konsolidierung oder eben für das Beteiligungsmanagement. Im Idealfall steht im Unternehmen eine vereinheitlichte Datenbasis zur Verfügung, die mit einem berechtigungsgesteuerten Zugriff Informationen zielgenau verteilt.
Kernaufgabe die Erstellung aussagekräftiger Berichte. Zentrale Fragen sind hier: Wie kommen die Daten in mein System? Sind sie verlässlich? Wie alt sind die Zahlen? Besonders bei umfangreichen M&A-Aktivitäten (Mergers&Acquisitions) ist die Einbindung von neuen Beteiligungen in das Konzernberichtswesen eine große Herausforderung für das Beteiligungscontrolling. Im Sinne einer wertorientierten Steuerbarkeit allerdings eine conditio sine qua non.
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Beteiligung
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Hält ein Unternehmen an einem anderen Unternehmen Kapital- oder Stimmrechtsanteile, so spricht man von einer Beteiligung. Zu unterscheiden sind dann Beteiligungsgeber und Beteiligungsnehmer und eine Vielzahl von Beteiligungsarten.
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Beteiligungsarten
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Das Gesellschaftsrecht kennt eine ganze Reihe unterschiedlicher Arten von Beteiligungsformen.
Direkte Beteiligungen: Schneller Markteintritt oder Auslagerung von Unternehmensteilen – die direkte Beteiligung ist weit verbreitet. Je nach gewählter Rechtsform und Konzernstrategie kommen für das Beteiligungsmanagement eine ganze Reihe von Aufgaben zu: Besetzung von Mandaten, Einbindung in Konzernberichtswesen, steuerliche Behandlung usw.
Indirekte Beteiligungen: Häufig verfügen auch die Tochterunternehmen ihrerseits wiederum über Beteiligungen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen auch Änderungen und zentrale Geschäftsentwicklungen durch den Mutterkonzern berichtet werden.
Mehrheitsbeteiligungen: Hier verfügt der Beteiligungsgeber über eine Mehrheit der Stimmrechte und hat dementsprechend formalrechtlich maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens. Die klassischen Probleme in diesem Umfeld sind historische Sichten: Wann wurde die Beteiligung erworben, wer war wann in welcher Mandatschaft, welche Eigentümerstruktur liegt vor etc.
Minderheitsbeteiligungen: Vor allem bei jungen und wachstumsstarken Unternehmen ein häufig gewählter Einstieg eines Konzerns, d.h. der Anteil der Stimmrechte des Beteiligungsgebers liegt bei unter 50%. Das hat gravierende Auswirkungen auf Konsolidierung, Steuern, gesetzliches Meldewesen und andere Bereiche. Die Beschaffung von aktuellen Daten dieser Beteiligung ist aufgrund des geringeren Einflusses des Konzerns wesentlich schwieriger als bei den Mehrheitsbeteiligungen.
Weitere Beteiligungsformen: Das Spektrum der Finanztransaktionen, die man als Beteiligungsform behandeln könnte, ist noch größer: stille Beteiligungen, Wandeloptionen bei Kreditgeschäften, atypisch stille Beteiligungen, Venture-Beteiligungen etc.
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Beteiligungscontrolling
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Mit Beteiligungscontrolling im engeren Sinn ist das zahlenbasierte Berichtswesen der Tochterunternehmen an die Zentrale gemeint. Als Teilgebiet des Controllings ist hier in den letzten Jahren verstärkte Abgrenzungsarbeit geleistet worden, etwa durch das Lehrbuch "Beteiligungscontrolling“ (Burger, Ulbrich; 2005) oder das "Handbuch Beteiligungscontrolling“ (Littkemann, Zündorf; 2004).
Zu den wichtigsten Unterlagen, Zahlen und Informationen, die ein Tochterunternehmen im Regelfall an die Zentrale berichten muss gehören:
Jährlich: Personalkennzahlen, Gesellschafterverträge (Änderungen), Protokolle zur Gesellschaft, Strategy Reviews, Jahresabschluss
Quartalsweise: Quartalsabschlüsse inkl. umfangreiches Reportingpackage
Monatlich: 1. Liquiditätsvorschau
(Bankenstände, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kreditlinienentwicklung) für die folgenden Monate (erste Woche des Monats)
2. Monatsabschlüsse
Mitarbeiterzahl (spätestens 15. eines Monats)
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Beteiligungsmanagement/-Software
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Unter Beteiligungsmanagement versteht man generell die Zusammenfassung von allen operativen und verwaltenden Aufgaben, die eine Unternehmensgruppe im direkten Umfeld ihrer Beteiligungen zu erfüllen hat. Im Wesentlichen sind dabei drei Aspekte zu berücksichtigen: 1. Die Erfüllung von rechtlichen Pflichten, 2. Unterstützung der täglichen Arbeit und die Wertorientierte Steuerung des Beteiligungsportfolios. Strategisches, wertorientiertes Beteiligungsmanagement schafft dabei die Möglichkeit, aus dem stetigen Wandel eine Wertschöpfung zu generieren. Dies kann heute maßgeblich durch innovative IT-Lösungen unterstützt werden.
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Beteiligungsnehmer
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Ein Beteiligungsnehmer ist das Unternehmen, dessen Anteile oder Kapital von einer Person oder einer anderen Gesellschaft gehalten werden.
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Beteiligungsportfolio
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Heute verfügen nahezu alle größeren Unternehmen über ein mehr oder weniger umfangreiches Portfolio an Beteilungen. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben, meist war der Beginn die Auslagerung von Produktionen in eigene Gesellschaften und andere Länder. Auch Markterschließung und Diversifikation führt häufig zur Gründung von Joint Ventures oder der Übernahme von anderen Unternehmen.
Beteiligungsportfolios sind in sich häufig sehr heterogen strukturiert und werden nach unterschiedlichen Gesichtspunkten und Managementphilosophien verwaltet und gesteuert.
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Beteiligungsquote
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Unter Beteiligungsquote wird in der Regel die prozentuale Höhe der Beteiligung eines Beteiligungsgebers an dem Kapital eines Unternehmens (Beteiligungsnehmers) bezeichnet.
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Beteiligungsverwaltung
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Als Teilmenge des Beteiligungsmanagement und in Ergänzung zum Beteiligungscontrolling fasst man unter Beteiligungsverwaltung Tätigkeiten wie Besetzung von Mandaten, Erfassung von Transaktionen und Erfüllung von gesetzlichen Meldepflichten zusammen. In Abgrenzung zum Beteiligungscontrolling stehen dabei Finanzkennzahlen im Hintergrund, häufig hat hier die Rechtsabteilung maßgeblichen Einfluss.
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Bilanzeid
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Zentrales Instrument in der Herstellung von Transparenz ist die Zuordnung von Verantwortung. Nach neuester Gesetzeslage gibt es nun auch in Deutschland eine Form des Bilanzeides. Der Finanzverantwortliche muss nun beeiden, dass die vorgelegten Zahlen – "nach bestem Wissen“ – erstellt und korrekt sind. Vorbild für eine solche Regelung ist der US-amerikanische Sarbanes-Oxley-Act.
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Buchungsbeleg
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Zu einem der Grundprinzipien der Buchhaltung gehört es, dass es zu jeder Buchung einen Beleg geben muss, aus dem die sachlichen Gründe einer vorgenommenen Finanztransaktion hervorgehen. In technischen Systemen werden solche Belege automatisch erzeugt. Für das Beteiligungsmanagement ist es sinnvoll, dass Transaktionen, die in einer Beteiligungsmanagement-Software gebucht werden, einfach mit der normalen Anlagenbuchhaltung ausgetauscht werden können.
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Business Intelligence
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Die Konzepte des Business Intelligence propagieren schon seit Jahren die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Daten im Geschäftskontext. Mit Analyse-, Planungs- und Simulationsmethoden werden Alternativen erarbeitet und zur Entscheidungsreife gebracht. Ziel ist eine genauere Steuerung des Unternehmens, indem mittels Planungs- und Simulationstechniken ein fundierter Blick in die Zukunft gewagt wird. Gelegentlich wird dieser Blick nach vorn auch als "forward visibilty“ und dringendste Aufgabe des CFO (Chief Financial Officer) bezeichnet.
Diese faktenbasierte Messung der Entwicklung einzelner Kennzahlen wird immer stärker auch im Beteiligungsmanagement angewandt und auf die Performance von Tochterunternehmen bezogen. Dazu sind Informationen aus verschiedenen Systemen zusammenzuziehen, etwa aus der Konsolidierung oder einer bestehenden Beteiligungsverwaltung.
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Compliance
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Compliance ist mehr als ein Schlagwort – es ist eine konkrete Herausforderung für alle Unternehmen. Gerade im Beteiligungsmanagement sind eine Fülle von Vorschriften zu Meldungen und zur Nachprüfbarkeit von Finanzinformationen zu beachten.
Im Bereich Beteiligungsmanagement sind einschlägig die umfangreichen regulatorischen Anforderungen im Bereich Meldewesen, internationale Gesetze wie der Sarbanes-Oxley-Act oder auch freiwillige Selbstverpflichtungen im Rahmen von Corporate-Governance-Vereinbarungen.
Allen Bemühungen gemeinsam ist das Ziel, Informationen transparenter, zuverlässiger und manipulationssicherer zur Verfügung zu stellen.
Beteiligungsmanagement-Software kann dazu einen guten Beitrag leisten:
- Die Verlässlichkeit von Daten steigt durch eine dezentrale Erfassung und eine zentrale Validierung und Freigabe – von Stammdaten über Anteilsbesitzveränderungen bis zu Mandatsträgerschaften.
- Alle Entscheidungen und Bewegungen werden in einer revisionssicheren Historie dokumentiert und gespeichert.
- Nationale und internationale Vorschriften bei der Besetzung von Mandaten in Tochtergesellschaften werden automatisch überwacht und beachtet.
- Ein umfangreiches Meldewesen reagiert auf melderelevante Sachverhalte und generiert auch komplexe Meldungen pünktlich und rechtskonform zur Weiterleitung an die diversen Aufsichtsbehörden oder die Bundesbank.
- Durch übersichtliche Stammdaten-Berichte kann bei Ausscheiden eines Mitarbeiters schnell festgestellt werden, über welche Bankvollmachten und weitere Funktionen der Mitarbeiter verfügt hat.
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Corporate Governance
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Die “gute Unternehmensführung” ist in Deutschland vor allem durch den so genannten Corporate Governance Codex bekannt geworden. Eine Regierungskommission unter dem Vorsitz von Dr. Gerhard Cromme (Aufsichtsratsvorsitzender der Siemens AG) hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance-Kodex verabschiedet. Man fasst darunter eine ganze Reihe von Maßnahmen zusammen, die auf eine größere Transparenz der börsennotierten Unternehmen gegenüber ihren Anteilseignern und der Öffentlichkeit abzielen. Darunter fallen Regelungen zur Handhabung von Mandaten, dem Berichtswesen und allgemeinen Prinzipien der Unternehmensführung. Häufig wird dieser Codex als Entsprechung des amerikanischen Sarbanex-Oxley-Acts verstanden, der durch seine Gesetzeskraft allerdings weiter darüber hinaus reicht. Viele große Unternehmen unterwerfen sich freiwillig diesem Kodex.
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Data-Collection-Modul
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Ein Hauptproblem im Beteiligungsmanagement ist die Einbindung der Tochterunternehmen in das Berichtswesen. Mit Hilfe geeigneter, einfach zu bedienender, leistungsfähiger Methoden können Finanzkennzahlen, aber auch anders strukturierte Informationen (Risikoeinschätzungen, Stammdaten) überprüft, validiert und übernommen werden. Die Beteiligungsmanagement-Software zetControl CIM stellt dazu ein einzigartiges Modul, das "Data-Collection“-Modul zur Verfügung. Damit können beliebige Anfragen zusammengestellt und einer Gruppe von Beteiligungen zur Beantwortung aufgetragen werden. Der Prozess der Anfrage und des Datensammelns ist dabei vielfältig überwachbar und schafft so neben der Transparenz über das Eintreffen und die Aktualität von Informationen auch eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Daten durch die Datensender.
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