Das
EEG – Investition in die Zukunft
Zur
Verbesserung des Klimaschutzes hat der Deutsche Bundestag im Februar 2000 das
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien – auch als
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekannt – verabschiedet. Damit will der
Gesetzgeber den Anteil an regenerativen Energien am gesamten Energiemix in
Deutschland erhöhen und die Abhängigkeit von endlichen und fossilen
Brennstoffen wie Öl, Erdgas und Kohle verringern.
Was
regelt das EEG?
Das
Prinzip des EEG ist einfach: Betreiber, die Strom aus regenerativen Energien in
das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten vom Netzbetreiber eine über
mehrere Jahre gesetzlich festgelegte Vergütung auf die eingespeiste Strommenge.
Bei Photovoltaikanlagen beträgt der Zeitraum 20 Jahre zuzüglich des Jahres der
Inbetriebnahme der Anlage. Wer beispielsweise jetzt in eine Photovoltaikanlage
investiert, profitiert über zwei Jahrzehnte von diesem festgelegten
Einspeisetarif – die Anlage finanziert sich bei der derzeit geltenden
Einspeisevergütung und typischen Finanzierungskonditionen somit über die
Laufzeit der Einspeisevergütung durch den Stromertrag praktisch von selbst.
Die
Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem Marktpreis des Stroms teilen sich
die Energieversorgungsunternehmen gleichmäßig auf und legen sie auf die
Endverbraucherstrompreise um. Die so genannte bundesweite Ausgleichsregelung
führt dazu, dass jeder einzelne Haushalt in Deutschland nur einen geringen
Beitrag zur Förderung der Erneuerbaren Energien leisten muss.
Das
EEG – sichere Planungsgrundlage
Das EEG
bildet eine langfristige Planungsgrundlage für Kunden und Solarunternehmen und
trägt somit einen großen Anteil zum wirtschaftlichen Aufschwung der
Solarbranche in Deutschland bei.
Die für
neu installierte Anlagen festgelegte Einspeisevergütung sinkt jedoch jährlich
um einen bestimmten Prozentsatz, um einen Anreiz für Kosten-senkungen auf
Seiten der Solarunternehmen zu schaffen. Mit Erfolg: Unter anderem diese so
genannte Degression hat dazu geführt, dass nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) die Gesamtkosten für Photovoltaikanlagen
zwischen 1999 und 2004 um rund ein Viertel gesunken sind1). Die
Degression senkt den Vergütungssatz in allen Sparten für Neuanlagen jährlich
ab. Deshalb treiben viele den Aufbau zügig voran, um eine noch möglichst hohe
Vergütung zu bekommen. Die im Jahr der Inbetriebnahme gewährte
Einspeisevergütung bleibt über diesen Zeitraum konstant.
Vom
Stromeinspeisegesetz zum heutigen EEG
Bereits
Anfang der 90er Jahre hatte die damalige Regierung für einen energiepolitischen
Meilenstein gesorgt und mit dem Stromeinspeisegesetz die Weichen für den
rasanten Aufschwung der zukunftsweisenden Branche gestellt. Kleine Unternehmen,
die damals Strom aus regenerativen Energien produziert haben, erhielten von den
großen Netzbetreibern keinen oder kaum Zugang zu ihrem Verbundnetz. Das
Stromeinspeisegesetz erlegte den Versorgungs-unternehmen auf, ihre
Infrastruktur zu öffnen, und sicherte den Erzeugern eine festgelegte Vergütung
zu. Das daraus gewachsene EEG erwies sich zunehmend als Wachstumsmotor für die
heimische Industrie.
Um die
positive Marktentwicklung in den Branchen wie Wasserkraft, Biomasse,
Geothermie, Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) weiter
voranzutreiben und das EEG mit den veränderten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und den Zielen der EU-Richtlinie in Einklang zu bringen,
entschied sich der Gesetzgeber für eine Novellierung zum 1. August 2004. Das
somit verabschiedete EEG zeichnete sich besonders durch seine klaren
Zielvorgaben aus: Es sah vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der
gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf
mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern.
Im Juni
2008 hat die Bundesregierung eine Neufassung des EEG verabschiedet. Darin soll
unter anderem die Solarstrom-Vergütung weiter fortgeführt werden – in den
Jahren 2009 und 2010 mit einer jährlichen Degression von acht Prozent, gefolgt
von neun Prozent 2011. Zudem wird ein Anlagenregister eingeführt, in dem alle
neu installierten Anlagen erfasst werden müssen. Als weiteres Regulativ wurde
ein Korridor für das Marktwachstum definiert. Wächst der Markt schneller oder
langsamer, als der Korridor dies vorsieht, wird die Degression um einen
Prozentpunkt nach oben bzw. nach unten angepasst. Das novellierte EEG tritt zum
1. Januar 2009 in Kraft.
Exportschlager
EEG
Mittlerweile
hat sich das EEG zu einem Exportschlager entwickelt. 47 Staaten der Erde,
darunter China, Frankreich, Spanien, Portugal, Brasilien oder Tschechien, haben
es als Vorbild für ihre eigenen Förderinstrumente herangezogen. Von den 25
EU-Mitgliedstaaten orientieren sich bereits 16 am deutschen Vorbild und fördern
den Ausbau durch eine entsprechende Vergütung des umweltfreundlichen Stroms.
Ähnlich wie Deutschland hat beispielsweise Spanien von Anfang an auf ein
Mindestpreissystem gesetzt und verzeichnet momentan nach Angaben der EU
Kommission einen Anteil von rund 23 Prozent Erneuerbarer Energien am
Stromverbrauch. Frankreich hat sich von dem alternativen Ausschreibungssystem
abgewandt und 2002 ebenfalls ein Einspeisegesetz verabschiedet. In
Großbritannien, das nach ebenfalls schlechten Erfahrungen mit einem
Ausschreibungsverfahren auf ein Quotensystem setzt, kostet der umweltfreundliche
Strom in der Erzeugung nach Angaben des Kommissionsberichts deutlich mehr als
in Deutschland2).
Laut
dieser Untersuchung der EU-Kommission ist das EEG die effektivste und
preiswerteste Methode, den Anteil der regenerativen Energieerzeugung im
gesamten Energiemix zu steigern. Länder mit vergleichbaren Einspeiseregelungen
erzielen in den meisten Fällen den höchsten Zuwachs. Dies gilt laut Studie
besonders bei der Windenergie, aber auch bei Biogas und bei der Photovoltaik.
Anders als in Ländern mit Quotensystemen und Zertifikaten sind in Ländern mit
EEG-ähnlicher Verfahrensweise die Kosten für die Förderung von Ökostrom in der
Regel deutlich geringer.
Quellen:
1) BMU, Merkmale des EEG, 07/2004; 2) EU Kommissionsbericht Erneuerbare
Energien, 12/2005.