zurück Meldungen Artikel Bilder Viten Mappen Termine Kontakte Service Suche Start


Sie sehen den Artikel: Das EEG – Investition in die Zukunft. Veröffentlicht am: 11.06.2008
 
Web-Vorlage

Das EEG – Investition in die Zukunft

 

Zur Verbesserung des Klimaschutzes hat der Deutsche Bundestag im Februar 2000 das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien – auch als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekannt – verabschiedet. Damit will der Gesetzgeber den Anteil an regenerativen Energien am gesamten Energiemix in Deutschland erhöhen und die Abhängigkeit von endlichen und fossilen Brennstoffen wie Öl, Erdgas und Kohle verringern.

 

Was regelt das EEG?

Das Prinzip des EEG ist einfach: Betreiber, die Strom aus regenerativen Energien in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten vom Netzbetreiber eine über mehrere Jahre gesetzlich festgelegte Vergütung auf die eingespeiste Strommenge. Bei Photovoltaikanlagen beträgt der Zeitraum 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage. Wer beispielsweise jetzt in eine Photovoltaikanlage investiert, profitiert über zwei Jahrzehnte von diesem festgelegten Einspeisetarif – die Anlage finanziert sich bei der derzeit geltenden Einspeisevergütung und typischen Finanzierungskonditionen somit über die Laufzeit der Einspeisevergütung durch den Stromertrag praktisch von selbst.

 

Die Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem Marktpreis des Stroms teilen sich die Energieversorgungsunternehmen gleichmäßig auf und legen sie auf die Endverbraucherstrompreise um. Die so genannte bundesweite Ausgleichsregelung führt dazu, dass jeder einzelne Haushalt in Deutschland nur einen geringen Beitrag zur Förderung der Erneuerbaren Energien leisten muss.

 

Das EEG – sichere Planungsgrundlage

Das EEG bildet eine langfristige Planungsgrundlage für Kunden und Solarunternehmen und trägt somit einen großen Anteil zum wirtschaftlichen Aufschwung der Solarbranche in Deutschland bei.

 

Die für neu installierte Anlagen festgelegte Einspeisevergütung sinkt jedoch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, um einen Anreiz für Kosten-senkungen auf Seiten der Solarunternehmen zu schaffen. Mit Erfolg: Unter anderem diese so genannte Degression hat dazu geführt, dass nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) die Gesamtkosten für Photovoltaikanlagen zwischen 1999 und 2004 um rund ein Viertel gesunken sind1). Die Degression senkt den Vergütungssatz in allen Sparten für Neuanlagen jährlich ab. Deshalb treiben viele den Aufbau zügig voran, um eine noch möglichst hohe Vergütung zu bekommen. Die im Jahr der Inbetriebnahme gewährte Einspeisevergütung bleibt über diesen Zeitraum konstant.

 

Vom Stromeinspeisegesetz zum heutigen EEG

Bereits Anfang der 90er Jahre hatte die damalige Regierung für einen energiepolitischen Meilenstein gesorgt und mit dem Stromeinspeisegesetz die Weichen für den rasanten Aufschwung der zukunftsweisenden Branche gestellt. Kleine Unternehmen, die damals Strom aus regenerativen Energien produziert haben, erhielten von den großen Netzbetreibern keinen oder kaum Zugang zu ihrem Verbundnetz. Das Stromeinspeisegesetz erlegte den Versorgungs-unternehmen auf, ihre Infrastruktur zu öffnen, und sicherte den Erzeugern eine festgelegte Vergütung zu. Das daraus gewachsene EEG erwies sich zunehmend als Wachstumsmotor für die heimische Industrie.

 

Um die positive Marktentwicklung in den Branchen wie Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) weiter voranzutreiben und das EEG mit den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Zielen der EU-Richtlinie in Einklang zu bringen, entschied sich der Gesetzgeber für eine Novellierung zum 1. August 2004. Das somit verabschiedete EEG zeichnete sich besonders durch seine klaren Zielvorgaben aus: Es sah vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern.

 

Im Juni 2008 hat die Bundesregierung eine Neufassung des EEG verabschiedet. Darin soll unter anderem die Solarstrom-Vergütung weiter fortgeführt werden – in den Jahren 2009 und 2010 mit einer jährlichen Degression von acht Prozent, gefolgt von neun Prozent 2011. Zudem wird ein Anlagenregister eingeführt, in dem alle neu installierten Anlagen erfasst werden müssen. Als weiteres Regulativ wurde ein Korridor für das Marktwachstum definiert. Wächst der Markt schneller oder langsamer, als der Korridor dies vorsieht, wird die Degression um einen Prozentpunkt nach oben bzw. nach unten angepasst. Das novellierte EEG tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.

 

Exportschlager EEG

Mittlerweile hat sich das EEG zu einem Exportschlager entwickelt. 47 Staaten der Erde, darunter China, Frankreich, Spanien, Portugal, Brasilien oder Tschechien, haben es als Vorbild für ihre eigenen Förderinstrumente herangezogen. Von den 25 EU-Mitgliedstaaten orientieren sich bereits 16 am deutschen Vorbild und fördern den Ausbau durch eine entsprechende Vergütung des umweltfreundlichen Stroms. Ähnlich wie Deutschland hat beispielsweise Spanien von Anfang an auf ein Mindestpreissystem gesetzt und verzeichnet momentan nach Angaben der EU Kommission einen Anteil von rund 23 Prozent Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch. Frankreich hat sich von dem alternativen Ausschreibungssystem abgewandt und 2002 ebenfalls ein Einspeisegesetz verabschiedet. In Großbritannien, das nach ebenfalls schlechten Erfahrungen mit einem Ausschreibungsverfahren auf ein Quotensystem setzt, kostet der umweltfreundliche Strom in der Erzeugung nach Angaben des Kommissionsberichts deutlich mehr als in Deutschland2).

 

Laut dieser Untersuchung der EU-Kommission ist das EEG die effektivste und preiswerteste Methode, den Anteil der regenerativen Energieerzeugung im gesamten Energiemix zu steigern. Länder mit vergleichbaren Einspeiseregelungen erzielen in den meisten Fällen den höchsten Zuwachs. Dies gilt laut Studie besonders bei der Windenergie, aber auch bei Biogas und bei der Photovoltaik. Anders als in Ländern mit Quotensystemen und Zertifikaten sind in Ländern mit EEG-ähnlicher Verfahrensweise die Kosten für die Förderung von Ökostrom in der Regel deutlich geringer.

 

Quellen: 1) BMU, Merkmale des EEG, 07/2004; 2) EU Kommissionsbericht Erneuerbare Energien, 12/2005.

 

 

l>
 

Diesen Artikel als PDF-Datei downloaden  

 

 

 
Zu diesem Artikel ist derzeit kein Bild vorhanden
 
Zu diesem Artikel ist derzeit keine Vita vorhanden