PRESSEMITTEILUNG
Elektronische Signaturkarte – EC-Karte wird zum Allrounder
GAD legt technischen Grundstein für zukünftige Einsatzmöglichkeiten
MÜNSTER. Mit ELENA, dem elektronischen Einkommensnachweis,
rückt der Durchbruch für eine breitflächige Anwendung der elektronischen
Signatur in greifbare Nähe: Anträge auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld
I, Erziehungsgeld und Wohngeld werden ab Januar 2012 per digitaler Signatur
beantragt. Diese Signatur kann dann unter anderem mit einer entsprechend ausgestatteten
EC-Karte einer Bank erfolgen. Bereits heute beschäftigen sich die
Sicherheits-Experten der GAD, IT-Kompetenzcenter für Banken, mit aktuellen und
zukünftigen Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Signatur, die auf dem Chip
der EC-Karte gespeichert ist. „Wir
haben ein Stufenkonzept, mit dem wir die bestehenden elektronischen
Sicherheitsverfahren im Online-Banking evolutionär weiterentwickeln wollen. Im
Fokus stehen dabei zunächst Anwendungen im Bankenumfeld. Aber auch darüber
hinaus ergeben sich zukünftig vielfältige Einsatzmöglich-keiten, beispielsweise
im E-Government. Die heute bereits bestehende technische Infrastruktur in der
GAD könnten wir bei Bedarf zukünftig entsprechend ausbauen, beispielsweise
dann, wenn Anwendungen wie ELENA oder Bürgerportale die Signaturkarten in den
Breiteneinsatz bringen“, unterstreicht Anno Lederer, Vorstandsvorsitzender der
GAD eG.
Schon heute können rund 450 Volks- und Raiffeisenbanken ihren
Kunden die elektronische Signatur auf der Bankkarte (VR-BankCard) als neues
Sicherheitsmedium im Internet-Banking und Internet-Brokerage anbieten. Mit
dieser neuen Signaturkarte sichert der Bankkunde seine digitalen Transaktionen
(z.B. Überweisungen) in der bank21-Online-Filiale der Volks- und
Raiffeisenbanken bequem und sicher ab. Er benötigt dafür eine VR-BankCard, die
auf der Rückseite den Schriftzug „FinTS Online-Banking“ enthält, sowie ein
spezielles Kartenlesegerät mit Tastatur und Display.
Die vorläufigen Planungen der Experten in Münster sehen vor,
dass der Bankkunde diese Karte zukünftig auch für die elektronische Steuererklärung ELSTER nutzen und seine
Geldkarte aufladen kann.
„Bankkunden, die bereits heute die Signaturkarte für das
Internet-Banking nutzen, werden dieses Sicherheitsmedium durch ein einfaches Update
für weitere neue Services einsetzen können“, so Anno Lederer weiter. Der
Vorteil: Die Bankkunden halten bereits heute die Technologie der Zukunft in
Händen und können sich mit der Funktionsweise frühzeitig vertraut machen.
Außerdem werden sie zukünftig nur noch eine einzige Karte benötigen –
sowohl für das Bankgeschäft als auch für weitere Anwendungen; zum Beispiel im
Rahmen von Bürgerportalen, für die elektronische KFZ-Zulassung, die e-Vergabe
(öffentliche Ausschreibungen) oder die Rentenkontoabfrage.
Auch die Banken werden von den Innovationen der GAD weiter
profitieren, eine Vielzahl neuer Geschäftsfelder für sich entdecken und damit
die Attraktivität der Bank weiter stärken können. Im Rahmen der
bank21-Online-Filiale – der virtuellen Bankfiliale im Internet –
werden Bank und Bankkunde zukünftig elektronisch abgesicherte E-Mails und
Informationen austauschen und dabei ausschließen können, dass Dritte auf
persönliche Daten zugreifen.
Bankinterne Prozesse, die heute noch die Schriftform
benötigen, ließen sich zukünftig wesentlich effizienter gestalten.
Mahnverfahren könnten mit der elektronischen Signaturkarte medienbruchfrei
abgewickelt werden.
Auch die vertrauliche Kommunikation über E-Mail wie auch
virtuelle Rechtsgeschäfte zwischen Bank und Kunde, beispielsweise einen
Kontoantrag oder eine Vertragsanlage, könnten zukünftig mit der Signaturkarte
abgesichert werden.
„Ganz ohne Zweifel eröffnen digitale Signaturen große
Potenziale. Bei allen weiteren Schritten und Entwicklungen der GAD steht der Kundennutzen
im Mittelpunkt. Wir werden im Einzelnen prüfen, welche technischen Schritte wir
gemeinsam mit unseren Kunden zukünftig gehen werden. Wichtig ist es, heute den
technischen Grundstein für zukünftige Einsatzmöglichkeiten zu legen“, so Anno
Lederer abschließend.
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