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Sie sehen die Pressemeldung Nr.: GAD2005-002 vom 17.03.2005
 
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GAD erprobt elektronische Signaturkarte

 

Neuer Sicherheitsstandard für das Online-Banking erstmals im Einsatz

 

MÜNSTER. Die GAD, IT-Dienstleister für Volksbanken und Raiffeisenbanken und den genossenschaftlichen Verbund, unterstützt als erstes Rechenzentrum den neuen HBCI-Standard namens FinTS 3.0 (Financial Transaktion Services).

Der Einsatz dieses modernsten kryptografischen Verfahrens erhöht zum einen die Sicherheit beim Online-Zahlungsverkehr und schützt damit den Kunden zuverlässig vor Hackerangriffen und vor Missbrauch. Zum anderen können auf Basis dieser Technologie und mit der neuen VR-NetWorld-Card [SECCOS] so genannte elektronische Unterschriften („fortgeschrittene Signaturen“) erzeugt werden. 

Ab März 2005 werden zunächst ausgewählte Volks- und Raiffeisenbanken ihren Kunden diese beiden Neuerungen anbieten können. Ab Sommer 2005 wird die VR-NetWorld-Card mit “fortgeschrittener Signaturfunktion“ bei allen Volks- und Raiffeisenbanken im Geschäftsgebiet der GAD erhältlich sein.

 

Diese Form der elektronischen Unterschrift erhöht aufgrund der Verschlüsselungsraten noch einmal die Sicherheit beim Online-Banking mit Zahlungsverkehrsprogrammen, wie z.B. der „VR-NetWorld-Software für Privatkunden“ oder „VR-NetWorld Software Profi cash“. Dabei nutzt der Kunde die Software in Kombination mit der Signaturkarte und einem Kartenlesegerät, um Transaktionen wie z.B. Überweisungen und Abruf von Kontoumsätzen im Internet durchzuführen.

Außerdem eröffnet die Einführung der Signaturkarte die technische Voraussetzung für eine neue Generation von Produkten, mit denen Kunden zukünftig neue elektronische Bankdienstleistungen nutzen können.

 

Stärkere Verschlüsselung für mehr Sicherheit

 

Die gesteigerte Sicherheit der neuen Karte beruht auf einer neuen Version des HBCI-Dialogs - FinTS 3.0 -, der bei der GAD erstmals zum Einsatz kommt.  Die VR-NetWorld-Card [SECCOS] ist eine HBCI-Signaturkarte auf Basis des neuen Betriebssystems SECCOS, das in der deutschen Kreditwirtschaft bei allen Bankkarten eingesetzt wird. Dieses Betriebssystem ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, auch zukünftige neue Formen von Signaturen und noch höhere Schlüssellängen verarbeiten zu können. 

 

FinTS 3.0 ist ein Sicherheitsstandard, den der Zentrale Kreditausschuss – der Zusammenschluss der 5 Spitzenverbände der Kreditwirtschaft - verabschiedet hat. FinTS unterstützt eine Vielzahl elektronischer Bankdienstleistungen, wie Überweisungen, Kontoauszüge, Termingeschäfte, Geldanlagen, Daueraufträge und den gesamten Bereich Online-Brokerage, die von den Kunden bequem und einfach online erledigt werden können. 

 

Aber auch die Online-Banking-Software der Kunden muss an den neuen Sicherheitsstandard angepasst werden, damit sie die neue HBCI-Version lesen und verarbeiten können. Der genossenschaftliche Verbund setzt dies bei seinen Zahlungsverkehrsprogrammen für den privaten und gewerblichen Bereich unter der Dachmarke „VR-NetWorld-Software“ derzeit um. Die von der GAD entwickelte Anwendung „VR-NetWorld-Software  Profi cash“ bietet diese Unterstützung mit der Version 8, die im Frühjahr dieses Jahres verfügbar sein wird.

 

Wichtige Schritte zur „qualifizierten Signatur“

 

Die „fortgeschrittene Signatur“ ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung einer weiteren Sicherheitsstufe: der elektronischen „qualifizierten Signatur“. Diese besondere Form der elektronischen Unterschrift (gemäß Signaturgesetz) verleiht Unterschriften im Internet die gleiche rechtsverbindliche Wirkung wie die eigenhändige Unterschrift auf Papier. Diese notwendige Rechtsverbindlichkeit gibt es z.B. bei der Unterschrift unter Verträgen oder im Bereich des E-Government (Kommunikation der Bürger mit der Verwaltung über das Internet).

 

Für den Herbst 2005 plant die GAD mit 125.000 Karten einen Praxistest für die Einführung der VR-BankCard (ec-Karte), die mit einem Zertifikat für die „fortgeschrittene Signatur“ versehen ist. Sie ist gleichzeitig aber auch schon für den Einsatz der qualifizierten und damit rechtsverbindlichen elektronischen Signatur vorbereitet. Das heißt, sie kann später für höher qualifizierte Signaturen durch die Bank frei geschaltet werden. Im Rahmen des fälligen Kartenwechsels bei den Kunden soll ab Oktober 2007 damit begonnen werden, diese Karte flächendeckend im  genossenschaftlichen Verbund einzuführen. Im Zuge dieser Ausgabe soll die Bank für ihre Kunden dann die qualifizierte Signatur frei schalten können.

 

Alle Maßnahmen der GAD erhöhen zum einen die Sicherheitsstandards. Zum anderen bieten sie dem Bankkunden mehr Komfort beim Online-Banking und bereiten ihn auf neue technische Möglichkeiten (z.B. E-Government) im Internet vor.

 

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Weitere Informationen:

GAD eG

Bettina Kroll

Telefon: 0251 – 7133 2441

Beate Köstermann

Telefon: 0251 – 7133 1912

www.gad.de

 

Fink & Fuchs Public Relations AG

Alexandra Mirus

alexandra.mirus@ffpr.de

Telefon 0611/74131-(0) 84

www.ffpress.net

 

Die GAD eG mit Hauptsitz in Münster ist der leistungsstarke und effiziente IT-Partner für rund 490 Volksbanken und Raiffeisenbanken im Norden und Westen Deutschlands sowie für Privatbanken. Von der strategischen IT-Beratung über die Entwicklung und Realisierung zukunftsorientierter IT-Lösungen bis hin zum Rund-um-die-Uhr-Betrieb des Rechenzentrums bietet die GAD eG den kompletten IT-Service für Banken aus einer Hand. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die GAD eG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2004 einen Umsatz von rund 325 Millionen Euro.

 

Anhang

Unterschied fortgeschrittene und qualifizierte Signatur

 

Fortgeschrittene Signatur
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ermöglicht eine Identifizierung des Inhabers des zum Bilden der Signatur verwendeten Schlüssels. Es handelt sich um eine kryptographisch-technisch erzeugte elektronische Signatur.

 

Qualifizierte Signatur
Qualifizierte elektronische Signaturen sind Signaturen, bei denen durch ein qualifiziertes Zertifikat die eindeutige Zuordnung zum Inhaber des zum Bilden der Signatur verwendeten Schlüssels und die Überprüfung der Gültigkeit des Zertifikates möglich sind. Das qualifizierte Zertifikat enthält den öffentlichen Schlüssel des Unterzeichnenden und weitere Angaben, wie den Namen des Unterschreibenden und den Gültigkeitszeitraum des Schlüsselpaares. Das Zertifikat ist durch einen Zertifizierungsdiensteanbieter (Trustcenter) signiert worden. Die qualifizierte elektronische Signatur hat im Rechtsgeschäft die gleiche rechtsverbindliche Wirkung wie die eigenhändige Unterschrift, außer es wird vom Gesetz anders bestimmt.



 

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