GAD erprobt elektronische Signaturkarte
Neuer Sicherheitsstandard für das Online-Banking erstmals
im Einsatz
MÜNSTER. Die GAD, IT-Dienstleister für Volksbanken und
Raiffeisenbanken und den genossenschaftlichen Verbund, unterstützt als erstes
Rechenzentrum den neuen HBCI-Standard namens FinTS 3.0 (Financial Transaktion
Services).
Der Einsatz dieses modernsten kryptografischen Verfahrens
erhöht zum einen die Sicherheit beim Online-Zahlungsverkehr und schützt damit
den Kunden zuverlässig vor Hackerangriffen und vor Missbrauch. Zum anderen
können auf Basis dieser Technologie und mit der neuen VR-NetWorld-Card [SECCOS]
so genannte elektronische Unterschriften („fortgeschrittene Signaturen“)
erzeugt werden.
Ab März 2005 werden zunächst ausgewählte Volks- und
Raiffeisenbanken ihren Kunden diese beiden Neuerungen anbieten können. Ab
Sommer 2005 wird die VR-NetWorld-Card mit “fortgeschrittener Signaturfunktion“
bei allen Volks- und Raiffeisenbanken im Geschäftsgebiet der GAD erhältlich sein.
Diese Form der elektronischen Unterschrift erhöht aufgrund
der Verschlüsselungsraten noch einmal die Sicherheit beim Online-Banking mit
Zahlungsverkehrsprogrammen, wie z.B. der „VR-NetWorld-Software für
Privatkunden“ oder „VR-NetWorld Software Profi cash“. Dabei nutzt der Kunde die
Software in Kombination mit der Signaturkarte und einem Kartenlesegerät, um
Transaktionen wie z.B. Überweisungen und Abruf von Kontoumsätzen im Internet
durchzuführen.
Außerdem eröffnet die Einführung der Signaturkarte die
technische Voraussetzung für eine neue Generation von Produkten, mit denen
Kunden zukünftig neue elektronische Bankdienstleistungen nutzen können.
Stärkere Verschlüsselung für mehr Sicherheit
Die gesteigerte Sicherheit der neuen Karte beruht auf einer neuen
Version des HBCI-Dialogs - FinTS 3.0 -, der bei der GAD erstmals zum Einsatz
kommt. Die VR-NetWorld-Card
[SECCOS] ist eine HBCI-Signaturkarte auf Basis des neuen Betriebssystems
SECCOS, das in der deutschen Kreditwirtschaft bei allen Bankkarten eingesetzt
wird. Dieses Betriebssystem ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, auch
zukünftige neue Formen von Signaturen und noch höhere Schlüssellängen
verarbeiten zu können.
FinTS 3.0 ist ein Sicherheitsstandard, den der Zentrale
Kreditausschuss – der Zusammenschluss der 5 Spitzenverbände der
Kreditwirtschaft - verabschiedet hat. FinTS unterstützt eine Vielzahl
elektronischer Bankdienstleistungen, wie Überweisungen, Kontoauszüge,
Termingeschäfte, Geldanlagen, Daueraufträge und den gesamten Bereich Online-Brokerage,
die von den Kunden bequem und einfach online erledigt werden können.
Aber auch die Online-Banking-Software der Kunden muss an den
neuen Sicherheitsstandard angepasst werden, damit sie die neue HBCI-Version
lesen und verarbeiten können. Der genossenschaftliche Verbund setzt dies bei
seinen Zahlungsverkehrsprogrammen für den privaten und gewerblichen Bereich
unter der Dachmarke „VR-NetWorld-Software“ derzeit um. Die von der GAD
entwickelte Anwendung „VR-NetWorld-Software Profi cash“ bietet diese Unterstützung mit der Version 8,
die im Frühjahr dieses Jahres verfügbar sein wird.
Wichtige Schritte zur „qualifizierten Signatur“
Die „fortgeschrittene Signatur“ ist ein wichtiger Schritt auf
dem Weg zur Einführung einer weiteren Sicherheitsstufe: der elektronischen
„qualifizierten Signatur“. Diese besondere Form der elektronischen Unterschrift
(gemäß Signaturgesetz) verleiht Unterschriften im Internet die gleiche
rechtsverbindliche Wirkung wie die eigenhändige Unterschrift auf Papier. Diese
notwendige Rechtsverbindlichkeit gibt es z.B. bei der Unterschrift unter
Verträgen oder im Bereich des E-Government (Kommunikation der Bürger mit der
Verwaltung über das Internet).
Für den Herbst 2005 plant die GAD mit 125.000 Karten einen
Praxistest für die Einführung der VR-BankCard (ec-Karte), die mit einem
Zertifikat für die „fortgeschrittene Signatur“ versehen ist. Sie ist
gleichzeitig aber auch schon für den Einsatz der qualifizierten und damit
rechtsverbindlichen elektronischen Signatur vorbereitet. Das heißt, sie kann
später für höher qualifizierte Signaturen durch die Bank frei geschaltet
werden. Im Rahmen des fälligen Kartenwechsels bei den Kunden soll ab Oktober
2007 damit begonnen werden, diese Karte flächendeckend im genossenschaftlichen Verbund einzuführen.
Im Zuge dieser Ausgabe soll die Bank für ihre Kunden dann die qualifizierte
Signatur frei schalten können.
Alle Maßnahmen der GAD erhöhen zum einen die
Sicherheitsstandards. Zum anderen bieten sie dem Bankkunden mehr Komfort beim
Online-Banking und bereiten ihn auf neue technische Möglichkeiten (z.B. E-Government)
im Internet vor.
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Weitere Informationen:
GAD eG
Bettina Kroll
Telefon: 0251 – 7133 2441
Beate Köstermann
Telefon: 0251 – 7133 1912
www.gad.de
Fink & Fuchs Public Relations AG
Alexandra Mirus
alexandra.mirus@ffpr.de
Telefon 0611/74131-(0) 84
www.ffpress.net
Die GAD eG mit Hauptsitz in Münster ist der leistungsstarke
und effiziente IT-Partner für rund 490 Volksbanken und Raiffeisenbanken im
Norden und Westen Deutschlands sowie für Privatbanken. Von der strategischen
IT-Beratung über die Entwicklung und Realisierung zukunftsorientierter
IT-Lösungen bis hin zum Rund-um-die-Uhr-Betrieb des Rechenzentrums bietet die
GAD eG den kompletten IT-Service für Banken aus einer Hand. Das Geschäftsgebiet
erstreckt sich auf die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein. Die GAD eG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2004 einen
Umsatz von rund 325 Millionen Euro.
Anhang
Unterschied fortgeschrittene und qualifizierte Signatur
Fortgeschrittene Signatur
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ermöglicht eine
Identifizierung des Inhabers des zum Bilden der Signatur verwendeten
Schlüssels. Es handelt sich um eine kryptographisch-technisch erzeugte
elektronische Signatur.
Qualifizierte Signatur
Qualifizierte elektronische Signaturen sind Signaturen, bei denen
durch ein qualifiziertes Zertifikat die eindeutige Zuordnung zum Inhaber des
zum Bilden der Signatur verwendeten Schlüssels und die Überprüfung der
Gültigkeit des Zertifikates möglich sind. Das qualifizierte Zertifikat enthält
den öffentlichen Schlüssel des Unterzeichnenden und weitere Angaben, wie den
Namen des Unterschreibenden und den Gültigkeitszeitraum des Schlüsselpaares.
Das Zertifikat ist durch einen Zertifizierungsdiensteanbieter (Trustcenter)
signiert worden. Die qualifizierte elektronische Signatur hat im Rechtsgeschäft
die gleiche rechtsverbindliche Wirkung wie die eigenhändige Unterschrift, außer
es wird vom Gesetz anders bestimmt.