Geno-SONAR verhindert illegalen Finanztransfer
Software macht Geldwäschern das Leben schwer
Geno-SONAR durchforstet Banksysteme permanent nach
auffälligen Transaktionen und ungewöhnlichen Verhaltensmustern. Das im
genossenschaftlichen Finanzverbund entwickelte IT-System verbessert die
Effektivität und die Kosten-Nutzen-Relation beim gesetzlich geforderten
Risikomanagement.
Die Zeiten, in denen Kriminelle unbehelligt ihre Hausbank als
Waschmaschine für unsaubere Gewinne missbrauchen konnten, sind in Deutschland
längst vorbei. Schon seit 1993 sind Finanzdienstleister von Rechts wegen dazu
verpflichtet, aktiv gegen Geldwäsche vorzugehen. Wenn kein Geld aus kriminellen
Taten in den regulären Wirtschaftskreislauf eindringt, versiegen Finanzierungsquellen für kriminelle und
Terror-Organisationen. Es wundert daher nicht, dass die
Mitwirkungsanforderungen des Gesetzgebers an die Kreditwirtschaft insbesondere
seit dem 11. September 2001 deutlich angestiegen sind (siehe Kasten).
Regelmäßiges Konten-Screening
Im Massengeschäft ist der Einsatz von DV-Research-Systemen
zum regelmäßigen Screening sämtlicher Kundenkonten vorgeschrieben. Welche
IT-Verfahren und Methoden dabei im Einzelnen zur Anwendung kommen, bestimmt
jedes Institut selbst auf der Basis einer individuellen Gefährdungsanalyse.
„Eine pauschale Festlegung irgendwelcher Risikogruppen reicht hierfür jedoch
nicht aus“, sagt Norbert Schäfer, Geldwäschebeauftragter der Westdeutschen
Genossenschafts-Zentralbank (WGZ BANK) in Düsseldorf. „Schon zur Beurteilung
ihrer individuellen Risikosituation benötigen Banken eine Spezialsoftware, die
verdächtige Konten und Transaktionen anhand fundierter Kriterien automatisch
herausfiltert.“
Genau diesem Ziel dient die Software Geno-SONAR, eine
Gemeinschaftsentwicklung von Partnern aus dem Genossenschaftsverbund der Volks-
und Raiffeisenbanken, unter ihnen die WGZ BANK und ihr IT-Dienstleister, die
GAD eG. Die WGZ BANK nutzt das System selbst seit 2005 – nicht nur für
das eigene Risikomanagement, sondern auch als Outsourcing-Partner für
mittlerweile 135 andere Genossenschaftsbanken: „Geno-SONAR ist
mehrmandantenfähig“, so Schäfer weiter. „Damit können Genossenschaftsbanken
ihre Geldwäscheprävention an uns auslagern. Sie müssen also weder eigenes
Know-how aufbauen noch zusätzliche Software implementieren.“
Kundensegmentierung, Score-Summen und Unbedingt-Indizien
SONAR ist ein Akronym aus „System zur Ortung, Nachbildung und
Analyse risikobehafteter Kunden, Konten und Transaktionen“. Herzstück der
Lösung sind hinterlegte Indizien. Sie bilden ein regelbasiertes Raster, um
Auffälligkeiten aufzuspüren. Zirka 80 solcher Parameter sind von Haus aus
vorinstalliert. Sie repräsentieren Typologien, die unter anderem in
Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erarbeitet
wurden. Kodiert sind beispielsweise Länder, die als kritisch gelten, sowie für
bestimmte Kundengruppen untypisch hohe oder häufige Überweisungen.
Selbstverständlich begründet nicht jedes Einzelindiz einen belastbaren
Verdacht. Die verschiedenen Indizien sind auch keineswegs gleichwertig. Sie
sind deshalb mit nummerischen „Gewichten“ versehen, die im Hintergrund
aufsummiert werden. Dazu Schäfer: „Erst wenn diese Score-Summe über einen
bestimmten Zeitraum hinweg einen von der Bank festgelegten Wert erreicht, haben
die aufgelaufenen Regelverstöße die Verdachtsschwelle überschritten. Erst jetzt
wird der Geldwäschebeauftragte aktiv und untersucht die Geschäftsvorfälle des
betreffenden Kunden genauer.“
Geno-SONAR analysiert Kundenkonten sowohl vertikal als auch horizontal:
Vertikal meint Auffälligkeiten in Bezug auf den bisherigen Transaktionsverlauf eines
einzelnen Kundenstamms. Horizontales Screening fördert demgegenüber
Abweichungen vom typischen Transaktionsmuster anderer Konten im gleichen
Kundensegment zutage.
Jenseits von Score-Summen und Kundensegmenten bietet
Geno-SONAR aber auch sogenannte Unbedingt-Indizien: Teilt das BKA zum Beispiel
mit, dass jüngst entlarvte Phishing-Buchungen immer unter gleichlautendem
Betreff ablaufen, so lässt sich dieser sofort als ein Unbedingt-Indiz in das
System eingeben.
Risiken effizient managen
Generell gilt: „Das Indizienmodell muss die bankindividuelle
Gefährdungssituation abbilden. Je feiner die Regeln und Schwellenwerte von
Geno-SONAR darauf abgestimmt sind, desto weniger falsche Treffer müssen manuell
bearbeitet werden“, sagt Erich Schaper, Geldwäschebeauftragter der
Hannoverschen Volksbank. Sein Institut nutzt Geno-SONAR nach einer
mehrmonatigen Testphase seit knapp einem Jahr. In dieser Zeit wurden rund 30 der
80 Default-Indizien modifiziert und etwa 20 neu hinzugefügt. „Programmieren
muss man dafür nicht können. Gute Tabellenkalkulations- oder
Datenbankkenntnisse sind zum Verständnis aber hilfreich“, sagt Schaper. Statt
einer Score-Bildung über einen längeren Zeitraum favorisiert er die tägliche
Inspektion aller von Geno-SONAR herausgefilterten Indizientreffer. Den Aufwand
dafür begrenzt er mit einem Add-On, das die Ergebnismenge auf Basis einer
Reporting-Lösung online auswertet und das ebenfalls von der GAD bereitgestellt
wird. Sein Resümee: „Mit Geno-SONAR konnten wir das vorgeschriebene
Risikomanagement auf effiziente Weise nach unseren eigenen Vorstellungen
verwirklichen.“ Anzumerken bleibt, dass die Lösung nicht auf ein bestimmtes
Transaktionssystem limitiert ist, sondern über offene Schnittstellen
prinzipiell mit jeder Bankenplattform zusammenarbeitet – eine Option, von
der zwischenzeitlich auch etliche nichtgenossenschaftliche Privatbanken
Gebrauch machen.
Was der Gesetzgeber sagt:
Banken haben weitreichende Pflichten im Kampf gegen
Geldwäsche und die Finanzierung krimineller sowie terroristischer
Vereinigungen. Grundlage dafür sind Paragraph 25a des Kreditwesengesetzes (KWG)
und Paragraph 14 des Geldwäschegesetzes (GwG). Den zugehörigen Verwaltungsrahmen
liefert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit
diversen Verlautbarungen und Rundschreiben. Die Notwendigkeit zum Einsatz
DV-gestützter Verfahren ergibt sich aus der Begründung der Neufassung des KWG
durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz von 2002. Allerdings schreibt der
Gesetzgeber kein bestimmtes IT-System vor. Diese Entscheidung obliegt jeder
einzelnen Bank nach Maßgabe der konkreten Gefährdungssituation. Seit Einfügung des
novellierten Paragraphen 5 in das GwG (2002) versorgt neben der BaFin auch die
beim Bundeskriminalamt angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) Kreditinstitute
regelmäßig mit aktuellen Erkenntnissen zur Geldwäscheprävention.
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Autor: Adrian Schuster, Freier Journalist aus Berlin
Kontaktdaten
WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
Norbert Schäfer
Ludwig-Erhard-Allee 20
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211-778 1510
norbert.schaefer@wgzbank.de
Hannoversche Volksbank
Erich Schaper
Poststraße 9
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 8008 8810
erich_schaper@vr-web.de
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Pressestelle:
Dr. Sabine Reimer
Telefon: 0228-4108 3183
sabine.reimer@bafin.de