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Sie sehen den Artikel: Software macht Geldwäschern das Leben schwer. Veröffentlicht am: 10.07.2008
 
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Geno-SONAR verhindert illegalen Finanztransfer

 

Software macht Geldwäschern das Leben schwer

 

Geno-SONAR durchforstet Banksysteme permanent nach auffälligen Transaktionen und ungewöhnlichen Verhaltensmustern. Das im genossenschaftlichen Finanzverbund entwickelte IT-System verbessert die Effektivität und die Kosten-Nutzen-Relation beim gesetzlich geforderten Risikomanagement.

 

Die Zeiten, in denen Kriminelle unbehelligt ihre Hausbank als Waschmaschine für unsaubere Gewinne missbrauchen konnten, sind in Deutschland längst vorbei. Schon seit 1993 sind Finanzdienstleister von Rechts wegen dazu verpflichtet, aktiv gegen Geldwäsche vorzugehen. Wenn kein Geld aus kriminellen Taten in den regulären Wirtschaftskreislauf  eindringt, versiegen Finanzierungsquellen für kriminelle und Terror-Organisationen. Es wundert daher nicht, dass die Mitwirkungsanforderungen des Gesetzgebers an die Kreditwirtschaft insbesondere seit dem 11. September 2001 deutlich angestiegen sind (siehe Kasten).

 

Regelmäßiges Konten-Screening

 

Im Massengeschäft ist der Einsatz von DV-Research-Systemen zum regelmäßigen Screening sämtlicher Kundenkonten vorgeschrieben. Welche IT-Verfahren und Methoden dabei im Einzelnen zur Anwendung kommen, bestimmt jedes Institut selbst auf der Basis einer individuellen Gefährdungsanalyse. „Eine pauschale Festlegung irgendwelcher Risikogruppen reicht hierfür jedoch nicht aus“, sagt Norbert Schäfer, Geldwäschebeauftragter der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank (WGZ BANK) in Düsseldorf. „Schon zur Beurteilung ihrer individuellen Risikosituation benötigen Banken eine Spezialsoftware, die verdächtige Konten und Transaktionen anhand fundierter Kriterien automatisch herausfiltert.“

 

Genau diesem Ziel dient die Software Geno-SONAR, eine Gemeinschaftsentwicklung von Partnern aus dem Genossenschaftsverbund der Volks- und Raiffeisenbanken, unter ihnen die WGZ BANK und ihr IT-Dienstleister, die GAD eG. Die WGZ BANK nutzt das System selbst seit 2005 – nicht nur für das eigene Risikomanagement, sondern auch als Outsourcing-Partner für mittlerweile 135 andere Genossenschaftsbanken: „Geno-SONAR ist mehrmandantenfähig“, so Schäfer weiter. „Damit können Genossenschaftsbanken ihre Geldwäscheprävention an uns auslagern. Sie müssen also weder eigenes Know-how aufbauen noch zusätzliche Software implementieren.“

 

Kundensegmentierung, Score-Summen und Unbedingt-Indizien

 

SONAR ist ein Akronym aus „System zur Ortung, Nachbildung und Analyse risikobehafteter Kunden, Konten und Transaktionen“. Herzstück der Lösung sind hinterlegte Indizien. Sie bilden ein regelbasiertes Raster, um Auffälligkeiten aufzuspüren. Zirka 80 solcher Parameter sind von Haus aus vorinstalliert. Sie repräsentieren Typologien, die unter anderem in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erarbeitet wurden. Kodiert sind beispielsweise Länder, die als kritisch gelten, sowie für bestimmte Kundengruppen untypisch hohe oder häufige Überweisungen. Selbstverständlich begründet nicht jedes Einzelindiz einen belastbaren Verdacht. Die verschiedenen Indizien sind auch keineswegs gleichwertig. Sie sind deshalb mit nummerischen „Gewichten“ versehen, die im Hintergrund aufsummiert werden. Dazu Schäfer: „Erst wenn diese Score-Summe über einen bestimmten Zeitraum hinweg einen von der Bank festgelegten Wert erreicht, haben die aufgelaufenen Regelverstöße die Verdachtsschwelle überschritten. Erst jetzt wird der Geldwäschebeauftragte aktiv und untersucht die Geschäftsvorfälle des betreffenden Kunden genauer.“

 

Geno-SONAR analysiert Kundenkonten sowohl vertikal als auch horizontal: Vertikal meint Auffälligkeiten in Bezug auf den bisherigen Transaktionsverlauf eines einzelnen Kundenstamms. Horizontales Screening fördert demgegenüber Abweichungen vom typischen Transaktionsmuster anderer Konten im gleichen Kundensegment zutage.

Jenseits von Score-Summen und Kundensegmenten bietet Geno-SONAR aber auch sogenannte Unbedingt-Indizien: Teilt das BKA zum Beispiel mit, dass jüngst entlarvte Phishing-Buchungen immer unter gleichlautendem Betreff ablaufen, so lässt sich dieser sofort als ein Unbedingt-Indiz in das System eingeben.

 

Risiken effizient managen

 

Generell gilt: „Das Indizienmodell muss die bankindividuelle Gefährdungssituation abbilden. Je feiner die Regeln und Schwellenwerte von Geno-SONAR darauf abgestimmt sind, desto weniger falsche Treffer müssen manuell bearbeitet werden“, sagt Erich Schaper, Geldwäschebeauftragter der Hannoverschen Volksbank. Sein Institut nutzt Geno-SONAR nach einer mehrmonatigen Testphase seit knapp einem Jahr. In dieser Zeit wurden rund 30 der 80 Default-Indizien modifiziert und etwa 20 neu hinzugefügt. „Programmieren muss man dafür nicht können. Gute Tabellenkalkulations- oder Datenbankkenntnisse sind zum Verständnis aber hilfreich“, sagt Schaper. Statt einer Score-Bildung über einen längeren Zeitraum favorisiert er die tägliche Inspektion aller von Geno-SONAR herausgefilterten Indizientreffer. Den Aufwand dafür begrenzt er mit einem Add-On, das die Ergebnismenge auf Basis einer Reporting-Lösung online auswertet und das ebenfalls von der GAD bereitgestellt wird. Sein Resümee: „Mit Geno-SONAR konnten wir das vorgeschriebene Risikomanagement auf effiziente Weise nach unseren eigenen Vorstellungen verwirklichen.“ Anzumerken bleibt, dass die Lösung nicht auf ein bestimmtes Transaktionssystem limitiert ist, sondern über offene Schnittstellen prinzipiell mit jeder Bankenplattform zusammenarbeitet – eine Option, von der zwischenzeitlich auch etliche nichtgenossenschaftliche Privatbanken Gebrauch machen.

 

Was der Gesetzgeber sagt:

 

Banken haben weitreichende Pflichten im Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung krimineller sowie terroristischer Vereinigungen. Grundlage dafür sind Paragraph 25a des Kreditwesengesetzes (KWG) und Paragraph 14 des Geldwäschegesetzes (GwG). Den zugehörigen Verwaltungsrahmen liefert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit diversen Verlautbarungen und Rundschreiben. Die Notwendigkeit zum Einsatz DV-gestützter Verfahren ergibt sich aus der Begründung der Neufassung des KWG durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz von 2002. Allerdings schreibt der Gesetzgeber kein bestimmtes IT-System vor. Diese Entscheidung obliegt jeder einzelnen Bank nach Maßgabe der konkreten Gefährdungssituation. Seit Einfügung des novellierten Paragraphen 5 in das GwG (2002) versorgt neben der BaFin auch die beim Bundeskriminalamt angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) Kreditinstitute regelmäßig mit aktuellen Erkenntnissen zur Geldwäscheprävention.

 

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Autor: Adrian Schuster, Freier Journalist aus Berlin

 

Kontaktdaten

 

WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank

Norbert Schäfer

Ludwig-Erhard-Allee 20

40227 Düsseldorf

Telefon: 0211-778 1510

norbert.schaefer@wgzbank.de

 

Hannoversche Volksbank

Erich Schaper

Poststraße 9

31303 Burgdorf

Telefon: 05136 8008 8810

erich_schaper@vr-web.de

 

Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Str. 108

53117 Bonn

Pressestelle:

Dr. Sabine Reimer

Telefon: 0228-4108 3183

sabine.reimer@bafin.de

 

 

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