Hintergrundinformationen Sicherheitsverfahren
„Sicherheitsverfahren für das Online-Banking im
Überblick“
Das PIN-/TAN-Verfahren ist als Sicherheitsverfahren im
Online-Banking am weitesten verbreitet. Vor allem so genannte
Ein-Schritt-Verfahren wie TAN-Bogen und Sm@rtTAN sind bei den
Online-Banking-Nutzern sehr beliebt. Die IT-Dienstleister der Banken arbeiten
kontinuierlich an innovativen Sicherheitsverfahren. Neueste Entwicklungen
basieren auf dem so genannten Zwei-Schritt-Verfahren. Das heißt: Die TAN wird
in zwei voneinander unabhängigen Schritten errechnet; gleichzeitig ist sie nur
für einen speziellen Überweisungsauftrag und keinen anderen Auftrag gültig.
Betrüger können somit eine abgefangene TAN nicht für einen anderen Auftrag
verwenden. Zwei neue Verfahren, die diesen neuen Sicherheitsstandard bieten,
sind Sm@rtTAN plus und mobileTAN. Dabei wird die TAN entweder mit einem
speziellen Kartenlesegerät oder über das Handy erzeugt. Beide Verfahren wurden
von der GAD eG, dem IT-Kompetenzcenter für Banken, entwickelt. Volks- und
Raiffeisenbanken im Norden und Westen Deutschlands können ihren Kunden seit
November 2006 diese neuen Technologien anbieten. Zusätzlich dazu führt die GAD
im Herbst 2007 die neue VR-BankCard ein, die für die digitale Signatur vorbereitet
ist.
Die neuen Zwei-Schritt-Verfahren: Sm@rtTAN plus,
mobileTAN
Sm@rtTAN plus
Die Übermittlung des Online-Banking-Auftrags (z. B. eine
Überweisung) und die Errechnung der TAN werden separat durchgeführt. Wie beim
Sm@rtTAN-Verfahren benötigt der Anwender eine VR-Bankcard mit Chip sowie ein
Kartenlesegerät, aber mit integrierter Tastatur. Im ersten Schritt wird vom
Anwender der Online-Banking-Auftrag ausgefüllt und an die GAD, das
Rechenzentrum der Volks- und Raiffeisenbanken, gesendet. Der Anwender erhält
anschließend den auftragsbezogenen Bankcode sowie die Transaktionsdaten (Auszug
aus dem Auftrag) angezeigt, die in das Lesegerät eingegeben werden. Die daraus
errechnete TAN ist nur für diese Transaktion gültig und wird wie gewohnt in die
Anwendung eingegeben und an das GAD-Rechenzentrum gesendet. Der Auftrag ist
sicher erteilt.
mobileTAN
Handy-Besitzer können alternativ ganz bequem ihre TAN per PC
und Mobiltelefon ermitteln. Hierfür hinterlegt der Online-Banker seine
Handy-Nummer im System der Bank. Vor Abschluss der Online-Banking-Transaktion
erhält der Anwender seine TAN per SMS über sein Handy. In der SMS werden zur
Kontrolle auftragsbezogene Daten wie z.B. bei einer Überweisung der Betrag und
die Empfängerkontonummer angezeigt. Die TAN hat somit einen direkten Bezug zum
Auftrag. Die mobileTAN steigert die Sicherheit der Transaktion, indem zwei
unabhängige Kommunikationsmedien (Computer und Handy) eingesetzt werden.
Die Ein-Schritt-Verfahren TAN-Bogen und SmartTAN
TAN-Bogen
Der Anwender erhält den TAN-Bogen von seiner Bank
zugeschickt. Für jede Online-Banking-Transaktion wählt der Kunde eine TAN aus,
die er in das Bearbeitungsfeld im Internet-Banking eingibt. Der Auftrag ist
erteilt. Die TAN ist frei wählbar und wird lediglich von der Liste gestrichen.
Sm@rtTAN
Der Anwender benötigt eine VR-Bankcard mit Chip sowie ein
Kartenlesegerät. Um eine TAN zu generieren, schiebt man die VR-Bankcard in das
Lesegerät und lässt per Knopfdruck eine für die Transaktion gültige TAN
errechnen. Danach erfolgt die Eingabe der TAN in die Transaktionsmaske im
Internet-Banking und der Auftrag wird erteilt.
HBCI
Der so genannte HomeBanking-Standard HBCI
(HomeBankingComputerInterface) bietet die Möglichkeit, über das Internet sicher
und verschlüsselt alle Transaktionen mit der Bank über
PC-Zahlungsverkehrsprogramme durchzuführen. Hierzu werden die notwendigen
HBCI-Schlüssel auf der persönlichen Chipkarte (VR-NetWorld Card) des Anwenders
ausgegeben oder vom Anwender eigenständig auf Diskette generiert. Die
HBCI-Schlüssel sind durch kundenindividuelle Passwörter vor fremdem Zugriff
geschützt.
Elektronische Signaturen
Die GAD treibt die Entwicklung der Elektronischen Signatur
für alle Vertriebswege im Online-Banking voran. In einem ersten Schritt führt
sie im Herbst 2007 die neue VR-BankCard ein, die für die digitale Signatur
vorbereitet ist. Diese „HBCI-fähige“ Signaturkarte kann unmittelbar mit
Zahlungsverkehrprogrammen eingesetzt werden, die den neuen HBCI-Standard FinTS
3.0 des deutschen Kreditgewerbes unterstützen. Damit legt das
IT-Kompetenzcenter bereits heute die Grundlage für den zukünftigen Einsatz der
qualifizierten Elektronischen Signatur im Sinne des deutschen Signaturgesetzes.
Zusätzlich dazu bietet die GAD ab Frühjahr 2008 Sicherheitsverfahren auf Basis
von digitalen Signaturen auch im Internet-Banking der VR-Banken in ihrem
Geschäftsgebiet an. Langfristig soll die Elektronische Signatur die
Unterschrift des Nutzers rechtssicher ersetzen und Vertragsunterzeichnungen im
Internet oder Unterzeichnungen von Anträgen bei Banken, Behörden und Kommunen
möglich machen.
Weitere Informationen:
GAD eG / Pressestelle
Bettina Kroll
Telefon: 0251 – 7133 2441
Bettina.Kroll@gad.de
Beate Fenneker
Telefon: 0251 – 7133 1912
Beate.Fenneker@gad.de