Fachbeitrag Elektronische Signatur
Die Elektronische Signatur als Wettbewerbsfaktor
Die GAD eG entwickelt systematisch die notwendige
Infrastruktur für die Elektronische Signatur sowie deren Einsatzmöglichkeiten
im Bankbereich weiter. Wichtigste Ziele: höhere Sicherheit, Optimierung der
Prozesse und Zusatznutzen für Banken und Bankkunden.
Ein wesentlicher Faktor für den Geschäftserfolg von Banken
ist und bleibt das Vertrauen, das der Kunde in „seine“ Bank hat. Dieses
Vertrauen gilt es nicht nur zu festigen, sondern konsequent weiter auszubauen
– durch Produkte und
Dienstleistungen, die die Bank als Anbieter innovativer Sicherheitslösungen
positioniert.
Angesichts der aktuellen technischen Entwicklungen zeichnet
sich schon heute im genossenschaftlichen Bankenbereich ein Trend deutlich ab:
Die Elektronische Signatur wird zukünftig der Sicherheitsstandard im Privat-
und Firmenkundengeschäft der Volks- und Raiffeisenbanken sein. Dabei werden zum
einen die klassischen bankeigenen Geschäftsprozesse auf diese Technologie
umgestellt. Zum anderen eröffnet sich für Banken eine Vielzahl neuartiger
Geschäftsfelder.
Die GAD eG, IT-Kompetenzcenter für rund 470 Volks- und
Raiffeisenbanken im Norden und Westen Deutschlands, treibt die Einführung der Elektronischen Signatur
zielgerichtet voran. Einen wichtigen Meilenstein auf diesem Weg setzt die GAD
als einer der ersten IT-Dienstleister in Deutschland im Herbst 2007 mit der
Einführung der VR-BankCard, die für die digitale Signatur vorbereitet ist.
Zusätzlich dazu bietet die GAD ab Frühjahr 2008 Sicherheitsverfahren auf der
Basis von digitalen Signaturen auch für das Internet-Banking der VR-Banken in
ihrem Geschäftsgebiet an.
„Banken können mit der neuen VR-BankCard mehr Komfort im
Online-Bereich bieten und das Vertrauen ihrer Kunden in die Sicherheit stärken.
Zunächst ist die VR-BankCard für die „fortgeschrittene“ elektronische Signatur
vorbereitet. Sie lässt sich dann auf evolutionäre Weise erweitern zu einer so
genannten qualifizierten Signaturkarte, die darüber hinaus allen Anforderungen
des Gesetzgebers entspricht und der eigenhändigen Unterschrift an Beweiskraft
ebenbürtig ist,“ unterstreicht GAD-Vorstandsmitglied Anno Lederer.
Elektronische Signatur in der Praxis
Bereits auf dem Weg zur qualifizierten Signatur eröffnen sich
attraktive Einsatzmöglichkeiten – sowohl für die Bank als auch für den
Bankkunden. Auf der Basis Elektronischer Signaturen können Bankkunden zukünftig
online zusätzliche Geschäftsprozesse abwickeln, die bisher der Schriftform
bedurften: beispielsweise ein Zweitkonto eröffnen, einen Freistellungsauftrag
oder Vollmachten erteilen sowie einen Auftrag zur Lastschriftenrückgabe
erteilen.
Eine Bedarfsanalyse der GAD ergab, dass Bankkarten auch in
anderen Lebensbereichen als digitale Unterschrift für Privat- und Firmenkunden
gleichermaßen attraktiv sind. Ganz oben auf der Wunschliste möglicher
Einsatzfelder rangiert die elektronische Steuererklärung (Elster), digital
signierte E-Mails sowie virtuelle Behördengänge, um beispielsweise
Kfz-Ummeldungen oder eine Wohnsitzänderung zeitsparend via Web vornehmen zu
können.
Wichtige Vorteile des Einsatzes der VR-BankCard: Das Handling
ist einfach und der Bankkunde benötigt für alle Online-Vertriebswege seiner
Volks- und Raiffeisenbank (z.B. Internet-Banking, Online-Banking mit
Zahlungsverkehrsprogrammen, Mobile-Banking) wie auch für andere Online-Geschäftsprozesse nur noch eine
einzige Karte.
Medienbrüche überwinden
„Unseren Analysen zufolge sehen auch Banken in der
Elektronischen Signatur beträchtliche Potenziale - sowohl bei der Optimierung
der Geschäftsprozesse in der Bank-Kunde-Beziehung als auch bei den bankinternen
Abläufen“, erläutert Anno Lederer weiter. So könnten zukünftig online
rechtsverbindliche Verträge zwischen Bank und Kunden geschlossen oder elektronisch
rechtsverbindliche Mahnungen und Klageschriften versendet werden.
Darüber hinaus kann es in vielen Situationen in der Bank
sinnvoll sein, die eigenhändige Unterschrift durch ihr digitales Pendant zu
ersetzen. Heute sieht die Praxis meistens so aus: Der Bankmitarbeiter füllt am
PC ein elektronisches Formular aus, druckt es anschließend auf Papier und legt
das Dokument dem Kunden zur (manuellen) Unterschrift vor. Oftmals wird das
unterzeichnete Formular in einem späteren Arbeitsgang wieder eingescannt, um es
in einem elektronischen Archiv abzulegen – ein typischer Fall von
Medienbruch, der mit dem Einsatz von Signaturkarten vermieden werden kann.
Gleichzeitig wird die Abwicklung von Geschäftsprozessen (z.B. papierlose
Archivierung von Geschäftsbelegen) wie auch die Beratung und Betreuung des
Kunden vereinfacht.
Mehr als das klassische Bankgeschäft
Des Weiteren eröffnet die Elektronische Signatur Banken
vielfältige Optionen, um sich neue Geschäftsfelder zu erschließen und Kunden an
sich zu binden - beispielsweise mit Dienstleistungen, die bewusst über das
klassische Bankgeschäft hinausgehen.
Über die dafür notwendigen Erfolgsfaktoren verfügen die
Volks- und Raiffeisenbanken bereits: Mit fast 14.000 Bankstellen schaffen sie
das zweitgrößte Filialnetz Deutschlands. Allein im GAD-Geschäftsgebiet sind
16.000 Selbstbedienungsautomaten in Betrieb. Fast jede vierte Bankkarte in
Deutschland wird von einer Volks- und Raiffeisenbank ausgegeben. Allein im
Geschäftsgebiet der GAD sind mehr als 8 Millionen Karten im Umlauf. Die
VR-BankCard bietet somit eine ideale Ausgangsbasis für die breitflächige
Einführung innovativer Signatur-Services, die den Kunden einen greifbaren Zusatznutzen bringen
– auch über das klassische Bankgeschäft hinaus.
Denn bereits heute bieten Volks- und Raiffeisenbanken ihren
Kunden Zusatzservices an – z.B. den so genannten „TicketService“.
Dabei bestellen Bankkunden
Veranstaltungstickets am Geldautomaten und können sie direkt am Kontoauszugsdrucker
ausdrucken lassen. Statt des Tickets in Papierform könnte das System zukünftig
einen elektronischen Code – eine Elektronische Signatur – auf die
VR-BankCard des Bankkunden speichern. Bei der Eingangkontrolle erkennt dann ein
speziell dafür entwickeltes Lesegerät diese elektronischen Eintrittskarten.
„Die Bank kann sich zum einen gegenüber ihren Kunden sowohl
als Kompetenzcenter für Sicherheitstechniken und -lösungen positionieren. Zum
anderen bindet sie den Kunden durch innovative Zusatzservices noch enger an
sich. Die Einsatzmöglichkeiten und Potenziale sind vielfältig. Im Mittelpunkt
unserer Entwicklungen als IT-Dienstleister für Banken steht dabei jedoch stets
der Kundennutzen, der wiederum den Banken entsprechende Wettbewerbsvorteile
schafft. Darüber hinaus arbeiten wir mit unseren Partnern im
genossenschaftlichen FinanzVerbund an weiteren Einsatzmöglichkeiten von
Elektronischen Signaturen.“, so Anno Lederer abschließend.
Weitere Informationen:
GAD eG / Pressestelle
Bettina Kroll
Telefon: 0251 – 7133 2441
Bettina.Kroll@gad.de
Beate Fenneker
Telefon: 0251 – 7133 1912
Beate.Fenneker@gad.de
Fortgeschritten vs.
qualifiziert: Was sagt das Signaturgesetz
Das deutsche
Signaturgesetz unterscheidet drei Qualitätsstufen elektronischer Signaturen,
nämlich: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Einfache Signaturen können
zum Beispiel eingescannte Originalunterschriften sein, wobei diese weder
fälschungssicher noch prozesseffizient sind und für Bankverfahren daher
ausscheiden. Aber auch die im Internet-Banking weit verbreiteten höherwertigen
PIN/TAN-Verfahren zählen zu den einfachen elektronischen Signaturen.
Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen hingegen besitzen
einen wesentlich höheren Beweiswert. Sie basieren auf einer Klasse von
Sicherheitsverfahren – den sogenannte digitalen Signaturen – bei
denen zur Signaturerzeugung und Signaturprüfung ein asymmetrisches
Schlüsselpaar verwendet wird: Der private, nur seinem Inhaber bekannte
Schlüssel dient der Signaturerzeugung, während mit der öffentlichen
Schlüsselhälfte die Echtheit geprüft werden kann. Sowohl fortgeschrittene als
auch qualifizierte elektronische Signaturen lassen sich über ein
Schlüsselzertifikat eindeutig einer natürlichen Person zuordnen und eventuelle
Datenmanipulationen sind im Nachhinein immer erkennbar. Den höchsten Schutz
bieten qualifizierte Signaturen, weil die öffentlichen Schlüssel hier von einem
als vertrauenswürdig anerkannten akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter
(ZDA) gegensigniert sind (qualifiziertes Zertifikat). Die Zuständigkeit für die
ZDA-Akkreditierung liegt bei der Bundesnetzagentur.