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Sie sehen den Artikel: Die Elektronische Signatur als Wettbewerbsfaktor. Veröffentlicht am: 23.05.2007
 
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Fachbeitrag Elektronische Signatur

 

Die Elektronische Signatur als Wettbewerbsfaktor

 

Die GAD eG entwickelt systematisch die notwendige Infrastruktur für die Elektronische Signatur sowie deren Einsatzmöglichkeiten im Bankbereich weiter. Wichtigste Ziele: höhere Sicherheit, Optimierung der Prozesse und Zusatznutzen für Banken und Bankkunden.

 

Ein wesentlicher Faktor für den Geschäftserfolg von Banken ist und bleibt das Vertrauen, das der Kunde in „seine“ Bank hat. Dieses Vertrauen gilt es nicht nur zu festigen, sondern konsequent weiter auszubauen – durch  Produkte und Dienstleistungen, die die Bank als Anbieter innovativer Sicherheitslösungen positioniert.

 

Angesichts der aktuellen technischen Entwicklungen zeichnet sich schon heute im genossenschaftlichen Bankenbereich ein Trend deutlich ab: Die Elektronische Signatur wird zukünftig der Sicherheitsstandard im Privat- und Firmenkundengeschäft der Volks- und Raiffeisenbanken sein. Dabei werden zum einen die klassischen bankeigenen Geschäftsprozesse auf diese Technologie umgestellt. Zum anderen eröffnet sich für Banken eine Vielzahl neuartiger Geschäftsfelder.

 

Die GAD eG, IT-Kompetenzcenter für rund 470 Volks- und Raiffeisenbanken im Norden und Westen Deutschlands, treibt  die Einführung der Elektronischen Signatur zielgerichtet voran. Einen wichtigen Meilenstein auf diesem Weg setzt die GAD als einer der ersten IT-Dienstleister in Deutschland im Herbst 2007 mit der Einführung der VR-BankCard, die für die digitale Signatur vorbereitet ist. Zusätzlich dazu bietet die GAD ab Frühjahr 2008 Sicherheitsverfahren auf der Basis von digitalen Signaturen auch für das Internet-Banking der VR-Banken in ihrem Geschäftsgebiet an.

 

„Banken können mit der neuen VR-BankCard mehr Komfort im Online-Bereich bieten und das Vertrauen ihrer Kunden in die Sicherheit stärken. Zunächst ist die VR-BankCard für die „fortgeschrittene“ elektronische Signatur vorbereitet. Sie lässt sich dann auf evolutionäre Weise erweitern zu einer so genannten qualifizierten Signaturkarte, die darüber hinaus allen Anforderungen des Gesetzgebers entspricht und der eigenhändigen Unterschrift an Beweiskraft ebenbürtig ist,“ unterstreicht GAD-Vorstandsmitglied Anno Lederer.

 

Elektronische Signatur in der Praxis

 

Bereits auf dem Weg zur qualifizierten Signatur eröffnen sich attraktive Einsatzmöglichkeiten – sowohl für die Bank als auch für den Bankkunden. Auf der Basis Elektronischer Signaturen können Bankkunden zukünftig online zusätzliche Geschäftsprozesse abwickeln, die bisher der Schriftform bedurften: beispielsweise ein Zweitkonto eröffnen, einen Freistellungsauftrag oder Vollmachten erteilen sowie einen Auftrag zur Lastschriftenrückgabe erteilen.

 

Eine Bedarfsanalyse der GAD ergab, dass Bankkarten auch in anderen Lebensbereichen als digitale Unterschrift für Privat- und Firmenkunden gleichermaßen attraktiv sind. Ganz oben auf der Wunschliste möglicher Einsatzfelder rangiert die elektronische Steuererklärung (Elster), digital signierte E-Mails sowie virtuelle Behördengänge, um beispielsweise Kfz-Ummeldungen oder eine Wohnsitzänderung zeitsparend via Web vornehmen zu können.

 

Wichtige Vorteile des Einsatzes der VR-BankCard: Das Handling ist einfach und der Bankkunde benötigt für alle Online-Vertriebswege seiner Volks- und Raiffeisenbank (z.B. Internet-Banking, Online-Banking mit Zahlungsverkehrsprogrammen, Mobile-Banking)  wie auch für andere Online-Geschäftsprozesse nur noch eine einzige Karte.

 

Medienbrüche überwinden

 

„Unseren Analysen zufolge sehen auch Banken in der Elektronischen Signatur beträchtliche Potenziale - sowohl bei der Optimierung der Geschäftsprozesse in der Bank-Kunde-Beziehung als auch bei den bankinternen Abläufen“, erläutert Anno Lederer weiter. So könnten zukünftig online rechtsverbindliche Verträge zwischen Bank und Kunden geschlossen oder elektronisch rechtsverbindliche Mahnungen und Klageschriften versendet werden.

 

Darüber hinaus kann es in vielen Situationen in der Bank sinnvoll sein, die eigenhändige Unterschrift durch ihr digitales Pendant zu ersetzen. Heute sieht die Praxis meistens so aus: Der Bankmitarbeiter füllt am PC ein elektronisches Formular aus, druckt es anschließend auf Papier und legt das Dokument dem Kunden zur (manuellen) Unterschrift vor. Oftmals wird das unterzeichnete Formular in einem späteren Arbeitsgang wieder eingescannt, um es in einem elektronischen Archiv abzulegen – ein typischer Fall von Medienbruch, der mit dem Einsatz von Signaturkarten vermieden werden kann. Gleichzeitig wird die Abwicklung von Geschäftsprozessen (z.B. papierlose Archivierung von Geschäftsbelegen) wie auch die Beratung und Betreuung des Kunden vereinfacht.

 

Mehr als das klassische Bankgeschäft

 

Des Weiteren eröffnet die Elektronische Signatur Banken vielfältige Optionen, um sich neue Geschäftsfelder zu erschließen und Kunden an sich zu binden - beispielsweise mit Dienstleistungen, die bewusst über das klassische Bankgeschäft hinausgehen.

 

Über die dafür notwendigen Erfolgsfaktoren verfügen die Volks- und Raiffeisenbanken bereits: Mit fast 14.000 Bankstellen schaffen sie das zweitgrößte Filialnetz Deutschlands. Allein im GAD-Geschäftsgebiet sind 16.000 Selbstbedienungsautomaten in Betrieb. Fast jede vierte Bankkarte in Deutschland wird von einer Volks- und Raiffeisenbank ausgegeben. Allein im Geschäftsgebiet der GAD sind mehr als 8 Millionen Karten im Umlauf. Die VR-BankCard bietet somit eine ideale Ausgangsbasis für die breitflächige Einführung innovativer Signatur-Services, die den Kunden  einen greifbaren Zusatznutzen bringen – auch über das klassische Bankgeschäft hinaus.

 

Denn bereits heute bieten Volks- und Raiffeisenbanken ihren Kunden Zusatzservices an – z.B. den so genannten „TicketService“. Dabei  bestellen Bankkunden Veranstaltungstickets am Geldautomaten und können sie direkt am Kontoauszugsdrucker ausdrucken lassen. Statt des Tickets in Papierform könnte das System zukünftig einen elektronischen Code – eine Elektronische Signatur – auf die VR-BankCard des Bankkunden speichern. Bei der Eingangkontrolle erkennt dann ein speziell dafür entwickeltes Lesegerät diese elektronischen Eintrittskarten.

 

„Die Bank kann sich zum einen gegenüber ihren Kunden sowohl als Kompetenzcenter für Sicherheitstechniken und -lösungen positionieren. Zum anderen bindet sie den Kunden durch innovative Zusatzservices noch enger an sich. Die Einsatzmöglichkeiten und Potenziale sind vielfältig. Im Mittelpunkt unserer Entwicklungen als IT-Dienstleister für Banken steht dabei jedoch stets der Kundennutzen, der wiederum den Banken entsprechende Wettbewerbsvorteile schafft. Darüber hinaus arbeiten wir mit unseren Partnern im genossenschaftlichen FinanzVerbund an weiteren Einsatzmöglichkeiten von Elektronischen Signaturen.“, so Anno Lederer abschließend.

 

Weitere Informationen:

GAD eG / Pressestelle

Bettina Kroll

Telefon: 0251 – 7133 2441

Bettina.Kroll@gad.de

Beate Fenneker

Telefon: 0251 – 7133 1912

Beate.Fenneker@gad.de

 

Fortgeschritten vs. qualifiziert: Was sagt das Signaturgesetz

 

Das deutsche Signaturgesetz unterscheidet drei Qualitätsstufen elektronischer Signaturen, nämlich: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Einfache Signaturen können zum Beispiel eingescannte Originalunterschriften sein, wobei diese weder fälschungssicher noch prozesseffizient sind und für Bankverfahren daher ausscheiden. Aber auch die im Internet-Banking weit verbreiteten höherwertigen PIN/TAN-Verfahren zählen zu den einfachen elektronischen Signaturen. Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen hingegen besitzen einen wesentlich höheren Beweiswert. Sie basieren auf einer Klasse von Sicherheitsverfahren – den sogenannte digitalen Signaturen – bei denen zur Signaturerzeugung und Signaturprüfung ein asymmetrisches Schlüsselpaar verwendet wird: Der private, nur seinem Inhaber bekannte Schlüssel dient der Signaturerzeugung, während mit der öffentlichen Schlüsselhälfte die Echtheit geprüft werden kann. Sowohl fortgeschrittene als auch qualifizierte elektronische Signaturen lassen sich über ein Schlüsselzertifikat eindeutig einer natürlichen Person zuordnen und eventuelle Datenmanipulationen sind im Nachhinein immer erkennbar. Den höchsten Schutz bieten qualifizierte Signaturen, weil die öffentlichen Schlüssel hier von einem als vertrauenswürdig anerkannten akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter (ZDA) gegensigniert sind (qualifiziertes Zertifikat). Die Zuständigkeit für die ZDA-Akkreditierung liegt bei der Bundesnetzagentur.

 

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