Langzeitarchivierung
Das Erbe der Menschheit gehört allen Menschen
Wenn wir heute auf die Geschichte der Menschheit zurückblicken,
sehen wir meist die kulturellen Hinterlassenschaften der Vergangenheit: die ägyptischen
Pyramiden, da Vincis „Mona Lisa“, Goehtes „Faust“, Beethovens Symphonien, die
Theorien und Forschungen von Newton, Kant oder Einstein usw. Nicht immer war es
eine edle Pflicht, die Werke der Vorfahren zu achten und zu bewahren. Noch in
der Renaissance oder im Barock wurden ganze Städte entsprechend des Zeitgeistes
umgebaut. Auch heute zeugen Auseinandersetzungen wie jene um die Elbtalbrücke
in Dresden davon, dass der Erhalt von Kulturgütern nicht immer selbstverständlich
ist. Die Idee von der Bewahrung von Kulturgütern, wie wir sie heute kennen und
pflegen, ist in Europa durch die nationalen Bewegungen im 19. Jahrhundert
entstanden. Sie suchten die Hinterlassenschaften der jüngeren, nationalen
Geschichte, um eine – oftmals nicht zutreffende – historische Linie
der eigenen Vergangenheit zu zeichnen. So wurde die kulturelle Vergangenheit
und ihre Vergegenwärtigung in Museen, Denkmälern und Bibliotheken zur eigenen
Identitätsstiftung wie auch Abgrenzung gegenüber anderen Nationen
instrumentalisiert.
Dieser janusköpfige Umgang hat sicher dazu beigetragen, dass
in den letzten 100 Jahren weltweit Konflikte und Kriege wie die Weltkriege, der
blutige Zerfall Jugoslawiens oder die Terroranschläge vom 11. September 2001
samt seinen Folgen derart heftig eskaliert sind. Die UNESCO hat, als sie sich
1945 gründete, diesen Zusammenhang sehr deutlich erkannt und in der Präambel
zur Verfassung niedergeschrieben: „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen,
muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.“ Aus der
Erfahrung des Zweiten Weltkrieges zogen die 37 Gründungsstaaten die Lehre: „Ein
ausschließlich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen
beruhender Friede kann die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker
der Welt nicht finden. Friede muss - wenn er nicht scheitern soll - in der
geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden.“ So
kommt die UNESCO auch einer politischen Aufgabe nach, wenn sie den Schutz von
Kulturgut und die Förderung von kulturellem Austausch einfordert und fördert.
Ihre sicher bekannteste Maßnahme ist die „Liste des Welterbes“, die aktuell
rund 850 Kultur- und Naturdenkmäler in 141 Ländern umfasst.
Doch der traditionelle Umgang mit Kulturgütern – sie in
Museen, Bibliotheken oder Archiven „einzusperren“ und je nach Möglichkeiten
mehr oder weniger restriktiv auszustellen – kann dieser politischen
Aufgabe nicht gerecht werden. Die UNESCO hat daher schon 1991 das Programm „Memory
of the World“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, im Zeitalter zunehmender
digitaler Information und Kommunikation auch das Weltdokumentenerbe in
Archiven, Bibliotheken, Gedenkstätten und Museen zu erschließen. Dabei geht es
ausdrücklich nicht nur um die Sicherung mit Hilfe neuer Technologien, sondern
auch um den weltumspannenden, freien Zugang über das Internet. Das „Memory of
the World“-Register umfasst gegenwärtig 158 Dokumente und Sammlungen aus 49 Ländern,
darunter zehn aus Deutschland (siehe Kasten). Allerdings führt die UNESCO im
Rahmen dieses Programms selbst keine Digitalisierung von Kulturdokumenten
durch. Die Aufnahme in das Register „Memory of the World“ ist eine
Auszeichnung, die die Länder dazu verpflichtet, das betroffene Dokument zu
erhalten und einem weltweiten Publikum zugänglich zu machen.
Weltweit sind in den letzten Jahrzehnten zahlreiche
Initiativen entstanden, die sich der Digitalisierung von wichtigen Kulturgütern
widmen. Sie alle verfolgen dabei das doppelte Ziel, die Werke vor übermäßiger
Abnutzung zu schützen und sie über das Internet einem weltweiten Nutzerkreis
zur Verfügung zu stellen. Mittelfristig steht natürlich auch das Ziel im Raum,
digitale Sicherheitskopien anzulegen, um im Falle einer Katastrophe möglichst
originalgetreue Nachbildungen anfertigen zu können.
So einfach die Idee klingt, es ist natürlich eine Mammutaufgabe,
mehrere Tausend Jahre Kulturgeschichte aus den Museen, Archiven und
Bibliotheken der Welt in das digitale Zeitalter zu übertragen. Dabei sind die
Kosten – natürlich – ein entscheidendes Hemmnis. Doch darüber
hinaus gibt es eine Reihe weiterer politischer, organisatorischer und
technischer Fragen, die bei weitem noch nicht gelöst sind:
Nach welchen Kriterien werden Kulturdokumente für die
Digitalisierung ausgewählt?
Wer kommt für die Finanzierung auf?
Welche Technologien und Verfahren sind notwendig und
geeignet, um Kulturgüter kostensparend, effizient und sinnvoll zu
digitalisieren?
In welcher Form werden die digitalisierten Kulturzeugnisse
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Wie lassen sich die digitalen Repliken erschließen, dass sie
auch wirklich genutzt werden können?
Wie kann auf technischer Seite sichergestellt werden, dass
die digitalen Kopien langfristig (das heißt nicht nur für einige Dekaden
sondern Jahrhunderte) nutzbar sind und nicht dem technologischen Fortschritt
oder der kurzen Haltbarkeit der Medien zum Opfer fallen?
Lange gab es keine koordinierten Bemühungen, die sich auf übergeordneter
Ebene mit diesen Fragen beschäftigt haben. Dies passiert erst seit wenigen
Jahren und bei weitem nicht in dem Umfang, wie es wünschenswert wäre. Eine
Vorreiterrolle spielt dabei – neben der UNESCO – die Europäische
Union. Der Rat der EU hat im Oktober 2006 festgestellt, „dass eine tatsächliche
Nachfrage nach digitalen Inhalten von Seiten der Bürger sowie in
Forschungskreisen“ besteht und „die Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit
unseres kulturellen Erbes (...) zu kreativem Schaffen anregen und Aktivitäten
in anderen Sektoren, wie etwa im Bereich des Lernens und des Tourismus, unterstützen“
kann („Schlussfolgerungen zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit
kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung“). Gleichzeitig forderte
der Rat die Mitgliedsstaaten auf, die jeweiligen Projekte besser zu
koordinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Es erging
der offizielle Auftrag an die EU-Länder, die Rahmenbedingungen für die
Digitalisierung und die Online-Zugänglichkeit des kulturellen Materials und
dessen digitale Bewahrung zu verbessern. In diesem Sinne sind auf EU- und auf
nationaler Ebene verschiedene Initiativen entstanden beziehungsweise in die übergreifenden
Bemühungen integriert worden, darunter die Europäische Digitale Bibliothek (www.theeuropeanlibrary.org)
oder das Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung nestor
(www.langzeitarchivierung.de).
Doch gleichen ihre Bemühungen einem Kampf gegen die berühmten
Windmühlen, solange eine nachhaltige Unterstützung durch die Wirtschaft
ausbleibt. Die Hersteller sind jedoch kaum sensibilisiert, dass die Bewahrung
von digitalem Kulturgut für die Ewigkeit ein brisantes Feld ist. Das Thema
Archivierung wird fast ausschließlich unter den Vorgaben der gesetzlichen
Archivierungsrichtlinien betrachtet. Mögen hier zehn oder zwanzig Jahre schon
als riesige Zeiträume erscheinen, für die Bewahrung von Kulturerbe reicht das
bei weitem nicht aus. Auch Projekte wie die Google Library, bei der ganze
Bibliotheken im Massenverfahren eingescannt werden, können für historisch
wertvolle Dokumente keine Lösung sein. Die gelieferte Qualität genügt weder
wissenschaftlichen Ansprüchen noch kann man von einem schonenden Umgang mit den
Büchern reden. Kritiker bemängeln zudem die ungeklärte Frage der Nutzungsrechte
sowie die nicht transparenten kommerziellen Interessen von Google.
Gerade bei der Frage der kommerziellen Interessen stößt man
auf ein weiteres Feld, das derzeit vor allem in der Wissenschaft heiß
diskutiert wird. Es geht um den freien Zugang zu Forschungsergebnissen.
Wissenschaftler, Forschungsreinrichtungen und Bibliotheken klagen zunehmend darüber,
dass sie die horrenden Abonnementpreise von wissenschaftlichen Zeitschriften
nicht mehr finanzieren können. So wird der freie wissenschaftliche Austausch
massiv gestört. Die Deutsche Forschungsgesellschaft DFG hat im Juni 2006 ein
Positionspapier veröffentlicht, in dem die wissenschaftlichen Einrichtungen in
Deutschland dazu aufgerufen werden, die neuen Medien für eine effizientere
Wissenschaft einzusetzen. Ganz im Sinne der Open Access Bewegung fordert sie
dazu auf, Forschungsergebnisse nicht in teuren wissenschaftlichen Magazinen zu
publizieren, sondern eigene Open Access-Plattformen im Internet zu gründen,
getreu der Abschlusserklärung des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft
2003 (Declaration of Principles - Building the Information Society: a global
challenge in the new Millennium): "Unser Ziel ist die Förderung
universellen und gleichberechtigten Zugangs aller Menschen zu
wissenschaftlichem Wissen und der Schaffung und Verbreitung von
wissenschaftlichen und technischen Informationen, einschließlich
Open-Access-Initiativen für wissenschaftliches Publizieren."
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Die von Deutschland initiierten Einträge im Register „Memory
of the World“ der UNESCO
Die 42-zeilige Gutenberg-Bibel: Die 1.282 Seiten umfassende
Gutenberg-Bibel der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
ist eines von vier komplett erhaltenen Dokumenten und das einzige in
Deutschland. Sie ist vollständig einsehbar unter www.gutenbergdigital.de
„Metropolis“, Stummfilm von Fritz Lang: Das 1927 uraufgeführte
Monumentalwerk wurde schon kurz darauf gekürzten und inhaltlich verfälscht. Das
Original ging verloren. In jahrelanger Arbeit wurde es rekonstruiert und 2001
erstmalig aufgeführt.
Beethovens 9. Symphonie: Beethoven komponierte die Symphonie
zu einem Zeitpunkt, als er schon vollständig taub war. Er verfolgte dabei das
Ziel, über Töne und Klänge Gefühle auszudrücken und machte Musik somit zu einer
Art Weltsprache.
Goethes literarischer Nachlass: Der literarische Nachlass
Goethes wurde als bedeutendstes Dokument der Weltliteratur in das Register
aufgenommen. Kern des Nachlasses ist das von Goethe selbst begonnene Archiv.
Zum Nachlass gehören mehrere Tausend Briefe, Tagebücher sowie Schriften und
Abhandlungen zu Wissenschaft, Kunst und Kultur, die zum Großteil in der
Herzogin Anna Amalia Bibliothek zu finden sind.
Älteste Tondokumente traditioneller Musik 1893-1952
(Edison-Zylinder): Das Berliner Phonogramm-Archiv wurde 1900 gegründet und enthält
über 145.000 Musikaufnahmen aus Kulturen aller Erdteile. Zu den wichtigsten Schätzen
gehören 15.185 Edison-Zylinder, die zu den ältesten erhaltenen Tonträgern
weltweit gehören.
Die Reichenauer Handschriften (10. und 11. Jahrhundert): Die
Buchmalereien des im Bodensee auf einer Insel gelegenen Klosters Reichenau gehören
zu den bedeutendsten Zeugnissen des deutschen Mittelalters. Die Miniaturen
handeln vom Leben Christi und mittelalterlichen Herrschern.
Die Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm: Die Märchen der
Brüder Grimm sind neben der Luther-Bibel das bekannteste und weltweit am
meisten verbreitete Buch der deutschen Kulturgeschichte.
Die Waldseemüllerkarte von 1507: Die Weltkarte von Martin
Waldseemüller wurde 1507 gedruckt und ist ein herausragendes Exemplar in der
Entwicklung der antiken zu modernen Kartographie. Sie gilt als die erste
Landkarte, auf der die westliche Hemisphäre und der Pazifische Ozean getreu
wiedergegeben wird.
Renaissance-Bibliothek des Königs Mathias Corvinus
(1458-1490): Die Bibliothek des ungarischen Königs Mathias Corvinus war die
zweitgrößte Renaissance-Bibliothek. Nach seinem Tod ist der Bestand in die
ganze Welt zerstreut worden. Heute sind noch rund 200 Werke nachgewiesen,
hauptsächlich in Ungarn, Italien, Österreich und Deutschland.
Biefwechsel von Gottfried Wilhelm Leibnitz (1646-1716):
Dieses einzigartige Zeugnis der europäischen Gelehrtenrepublik im Übergang vom
Barock zur frühen Aufklärung umfasst rund 15.000 Briefe an 1.100
Korrespondenten und umspannt alle wichtigen Bereiche der Wissenschaften.
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