Compliance-Thematik schwebt wie ein Damoklesschwert über
den Unternehmen
Wenn der Betriebsprüfer kommt
Rund sechs Prozent ihres Budgets geben Unternehmen dafür aus,
interne und externe Vorschriften zu erfüllen. Das geht aus einer Untersuchung
des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Price Waterhouse Coopers unter den
Topmanagern amerikanischer und europäischer Konzerne hervor. Dabei gibt mehr
als die Hälfte der Manager zu, keine klare Vorstellung hinsichtlich des Nutzens
dieser Ausgaben für die eigene Firma zu haben. Eine fatale Entwicklung, zumal
seit Beginn des Jahres 2005 neue gesetzliche Richtlinien definieren, wie
Unternehmen steuerlich relevante Daten in auswertbarer Form vorhalten müssen.
Diese ergänzen bereits bestehende Anforderungen wie die Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) in Deutschland
sowie die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) für die Schweiz und werden trotz
ihrer Wichtigkeit nur gering beachtet. Dabei müssten Organisationen ihre
IT-Infrastrukturen bereits jetzt dahingehend ausrichten, dass sie für eine
vollständige Kontrolle und Dokumentation des Informationsflusses sowie deren
effiziente Archivierung geeignet sind.
Wer nach der konkreten Bedeutung des Begriffes Compliance
fragt, wird zahlreiche Antworten erhalten und stößt häufig auf das Schlagwort
Corporate Governance. Hierzu gibt es umfassendes Informationsmaterial von einer
Definition des Bundesjustizministeriums bis zu einem Kodex für Corporate
Governance, dessen Einhaltung in der Unternehmenspraxis sogar von einer
Regierungskommission überwacht wird. Dieser Kodex soll die in Deutschland
geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale und
internationale Investoren transparent machen. Der Kodex adressiert unter
anderem mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, duale
Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat sowie die mangelnde
Transparenz in der Unternehmensführung. Aber jetzt zurück zum Thema Compliance,
denn im Gegensatz zu Corporate Governance sind sich die Gelehrten über eine
genaue Bedeutung und Definition immer noch nicht so ganz einig. Was bedeutet
Compliance eigentlich? Wörterbücher und Übersetzungsprogramme helfen nicht
wirklich weiter. Sie bieten für das Wort ein facettenreiches Spektrum. Das
Angebot reicht von Einhaltung, Erfüllung oder Folgsamkeit sogar bis zur Unterwürfigkeit. In den gängigen
Suchmaschinen tummeln sich zahlreiche Hinweise, aber wenige helfen wirklich
weiter. Am weitesten kommen Interessenten derzeit noch mit einem Klick auf
Seiten aus den USA.
Der Stein kommt ins Rollen
Denn wie so viele andere hat auch das Thema Compliance seine
Wurzeln in den Vereinigten Staaten. Primär durch die Skandale rund um ENRON,
WorldCom und andere Unternehmen wurden Compliance-Fragestellungen in größerem
Umfang öffentlich diskutiert. Ursache waren damals Unregelmäßigkeiten bei
Kontrollen durch Wirtschaftsprüfer und in Geschäftsberichten der Unternehmen.
E-Mails spielten dabei erstmals als Beweismaterial für gesetzeswidriges Handeln
eine wichtige Rolle. So kam es im Jahr 2002 zu dem Sarbanes Oxley Act, kurz
SOA, benannt nach den beiden Leitern der damals zuständigen
Ermittlungskommission. Dieser Gesetzentwurf soll Prüfungen der US-Börsenaufsicht
Securities and Exchange Commission (SEC) von Unternehmens- und
Buchhaltungsdaten transparenter und besser nachvollziehbar gestalten. Der SOA
wird für alle Unternehmen angewendet, die an den US-Börsen gelistet sind. Dies
kann deutsche und schweizer Großunternehmen ebenso betreffen wie amerikanische
Firmen, die international agieren. Demnach werden Unternehmen verpflichtet,
unter anderem ein internes Kontrollsystem für die Rechnungslegung zu
unterhalten und die Richtigkeit ihrer Quartals- und Jahresberichte beglaubigen
zu lassen. Einfach ausgedrückt bedeutet Compliance somit die gesetzeskonforme
Verwaltung von Informationen.
Alles elektronisch
Eine europäische Variante des Sarbanes Oxley Acts wird wohl
nur noch eine Frage der Zeit sein. Denn E-Commerce und elektronischer Geschäftsverkehr,
zunehmende Kommunikation per E-Mail und die Umstellung öffentlicher
Verwaltungen auf elektronische Prozesse haben weitere Compliance-Anforderungen
zur Folge. Einige EU-Richtlinien hat Deutschland bereits mit den Richtlinien für
E-Commerce sowie zur elektronischen Signatur und die Schweiz mit dem
Obligationenrecht (OR) umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die elektronische
Rechnung. Sie berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn die elektronische
Signatur diesen offiziellen Rahmenbedingungen entspricht. Unter Berücksichtigung
dieser und noch zu erwartender Entwicklungen sind Unternehmen gut beraten, sich
über eine IT-Strategie Gedanken zu machen, die möglichst viele
Compliance-Anforderungen erfüllt und gleichzeitig Prozesse der
Datenverarbeitung, -archivierung und -vernichtung effizient gestaltet. Generell
scheint der Begriff Compliance für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln zu
sein. Wer nach einem konkreten Compliance-Gesetz sucht, wird dementsprechend
auch nichts finden. Dennoch sind beispielsweise die deutschen Grundsätze des Datenzugriffs
und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen oder jene der Schweizer GeBüV durchaus
mit Vorgaben der SEC vergleichbar. Hier handelt es sich um landesweit gültige
Vorschriften, die sicherstellen, dass Finanzverwaltungen im Rahmen von Außenprüfungen
auf die steuerrelevanten Daten eines Unternehmens zugreifen können. Diese
Informationen müssen gemäß den Aufbewahrungsfristen bis zu 10 Jahre vorgehalten
werden. Die Originaldaten sind vollständig, richtig und auswertbar zu
archivieren. Deshalb spielen auch bei der GDPdU sowie der GeBüV Dokumente und
E-Mails neben den Daten aus Unternehmensanwendungen wie SAP-, ERP- und
Buchhaltungssystemen eine zunehmend wichtigere Rolle.
Grundsätze für mehr Stringenz
Noch genauer regeln die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter
Buchführungssysteme (GoBS) beziehungsweise OR, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
(GoB) und GeBüV in der Schweiz die Aufbewahrung von kaufmännischen Unterlagen
in elektronischer Form. (Inwieweit die handelsrechtlichen von den steuerrechtlichen
Vorgaben abweichen, lesen Sie in dem Artikel von Dietmar Hoffmann, Manager bei
KPMG Advisory, auf den Seiten 9 und 10.) Hier sind die Grundsätze für das
interne Sicherheitssystem, die revisionssichere Archivierung und die
Verfahrensdokumentation festgelegt. Mit diesen Vorgaben versprechen sich Bund
und Länder, die Voraussetzungen für E-Commerce und E-Business sowie eine
effektive elektronische Informationsverwaltung stringenter zu regeln. Die
elektronische Signatur wird in diesem Zusammenhang immer häufiger genannt und könnte
im Jahr 2005 den Durchbruch schaffen. Denn ihr Einsatz wird jetzt schon in
nahezu allen neueren Gesetzen geregelt.
Die europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten arbeiten
zunehmend enger zusammen. Angesichts eines grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs
oder über das Internet abrufbare elektronische Dienstleistungen wird ein
einheitlicher Rechtsraum insbesondere im Handels- und Steuerrecht unerlässlich.
Auf Basis von EU-Richtlinien, die für alle Mitglieder bindend sind, werden zwangsläufig
weitestgehend einheitliche Compliance-Anforderungen entstehen. Zwischen Österreich
und Deutschland bestehehen nur noch kleine Unterschiede in Detailregelungen.
Auch wenn beispielsweise die Bereithaltung von Daten zur steuerlichen Prüfung
in Österreich in Form einer Liste ausreicht, sind die Anforderungen bei der
Auswertbarkeit die gleichen. Selbst die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied hat
mittlerweile die wesentlichen Gesetze und Verordnungen an die europäischen
Vorgaben schrittweise angeglichen. Dies zeigt sich beispielsweise in den
Bestimmungen zur Buchführung im OR. Sie regeln die Aufbewahrung von Geschäftskorrespondenz,
der Bücher und der Buchungsbelege in elektronischer Form.
IT soll es richten
Unabhängig von geografischen Regionen resultieren aus
Compliance-Anforderungen auch wachsende Ansprüche an die IT-Infrastruktur. Das
Angebot reicht von einzelner Software und Systemen bis hin zu Lösungen für die
vollständige Kontrolle und Dokumentation des Informationsflusses. Die Tendenz
geht klar in Richtung solcher Lösungen, die möglichst viele Anforderungen
abdecken. Ziel sollte eine Infrastruktur sein, die alle Informationen des
Unternehmens verwalten und bereithalten kann. Mit Enterprise Content
Management, Records Management oder Information Lifecycle Management gibt es
schon einige technologische Entwicklungen in die richtige Richtung. Der
Software-Anbieter Adobe Systems hat mit Compliance-Reporting schon eine Lösung
im Portfolio, die auf dem selbst entwickelten Dateiformat PDF basiert. Diese
ermöglicht Organisationen, Abstimmungsprozesse zu automatisieren, die Integrität
finanzieller Berichte zu erhöhen und durchsuchbare Indizes für Finanzdaten zu
erstellen. Letztlich bedarf es aber einer umfangreicheren Information und Aufklärung
der Anwender rund um das Thema Compliance. Denn bisher gibt es nur wenige anerkannte
Zertifizierungen. Diese beschränken sich dann wieder auf einzelne Produkte oder
Prozesse. So bleibt dem Anwender derzeit oft nur die Möglichkeit, sich an
Standards, Praxisbeispielen und Richtlinien, wie beispielsweise das
Grundschutzhandbuch des BSI, zu orientieren. Wer schon jetzt auf der sicheren Seite sein will, stellt die
Nutzung, Verteilung und Archivierung relevanter Informationen von Papier auf
elektronische Dokumente um. Zur richtlinienkonformen Verwaltung, Archivierung
und fristgerechten Löschung werden in zunehmendem Maße spezialisierte Speicherlösungen
genutzt. Für die Steuerung und Kontrolle der Datenträger sind oft so genannte
Jukeboxen im Einsatz. Diese stellen Software-gestützt die benötigten
Informationen bereit und ermöglichen in der Regel auch, Medien zu verwalten,
die sich nicht mehr in der Jukebox befinden und auf Anforderung manuell zugeführt
werden. Dieser Prozess ist allerdings extrem aufwändig und bietet keine Sicherheit,
ob alte Daten mit den Jukeboxen der Zukunft noch kompatibel beziehungsweise
lesbar sein werden. Deshalb erfreut sich neben den klassischen Archivspeichern
eine neue Technologie auf Basis von Festplattensystemen wachsender Beliebtheit:
Content Addressed Storage (CAS).
Eine typische CAS-Anwendung ist die EMC Centera. Sie ist eine
kombinierte Hard- und Software-Lösung mit einer online-basierten Architektur.
Wird eine in Centera bereits archivierte Datei geändert, behandelt das System
diese wie ein neues Objekt. Mithilfe einer Kodierung bei der Speicherung und
Vergabe einer speziellen Adresse verhindert Centera ein Überschreiben oder Ändern
der Informationen. Mit der Centera Governance Edition erfüllen Anwender bei der
Online-Speicherung elektronischer Daten wie E-Mails, Krankenberichte oder Röntgenbilder
schon jetzt alle gesetzlichen Vorgaben für deren Aufbewahrung. Alle
Centera-Systeme von EMC sind zudem nach dem Prüfungsstandard 880 des Instituts
der Wirtschaftsprüfer und Compliance zertifiziert. Zum Abschluss sollte nicht
unerwähnt bleiben, dass auch in Deutschland und der Schweiz schon einige
Unternehmen das Thema Compliance sehr ernst nehmen. So gibt es bei dem
Chemieriesen BASF bereits seit 2003 einen Chief Compliance Officer. Er ist zuständig
für die kontinuierliche, gruppenweite Weiterentwicklung eines speziellen
Programms und betreut ein Netzwerk von regionalen Compliance-Beauftragten.
Dieses Programm bei BASF soll Mitarbeitern eine Hilfestellung zu korrektem
Verhalten geben. Eine Handlungsanleitung fasst zentrale gesetzliche
Bestimmungen und die entsprechende Unternehmenspolitik zusammen. Es kommt übrigens
sicher nicht von ungefähr, dass dieser Chief Compliance Officer bei BASF ein
zugelassener Rechtsanwalt ist.
Compliance – Eine Checkliste
- Wie hoch wird der Zeitaufwand einer Bilanzprüfung
eingeschätzt und wie könnte diese effizienter ablaufen?
- Können mit der bisherigen Archivierungsstrategie alle
verfahrenserheblichen Informationen bereitgestellt werden?
- Wird es in fünf Jahren noch ein System geben, das heutige
Band- beziehungsweise optische Medien lesen kann?
- Verfügt die Organisation über ein zuverlässiges Verfahren
zum Speichern und Abrufen geschäftskritischer und vertraulicher Daten?
- Wie effizient und kostenintensiv sind Offenlegungs- und
Reporting-Prozesse?
- Gibt es ein integriertes System zur Verwaltung von
Datensätzen – von der Erstellung über die Wartung bis zur
Datenvernichtung?
- Verfügt das Unternehmen über ein systematisches Verfahren
zur Datensatzarchivierung – und lässt sich die Wirksamkeit dieses
Verfahrens problemlos belegen?
- Sind Aktivitäten ausgelagert, bei denen Datensätze
(beispielsweise neue Konten oder Geschäftsbestätigungen) erstellt werden?
Werden aufgezeichnete Kundenanfragen archiviert?