Standardsoftware nutzen und verwalten
40 Prozent aller deutschen Unternehmen verstoßen durch
eine fehlerhafte Handhabung der Nutzungsrechte gegen das Urheberrecht, wie eine
Untersuchung von Deloitte zum Thema IT-Lizenzmanagement (2006) ergeben hat. Dafür
stehen in der Regel kein böser Wille, sondern einfach fehlende Möglichkeiten,
sich mit der hochkomplexen Thematik auseinander zu setzen und die teilweise
vielschichtigen Lizenzvereinbarungen zu verstehen. So ist beispielsweise der
Microsoft SQL Server technisch in den Versionen „Enterprise“ oder „Standard“ zu
haben, die Lizenzierung kann jeweils nach Prozessorzahl, Userzahl,
Installationshäufigkeit, mit Softwarewartung oder ohne und aus mindestens vier
unterschiedlichen Lizenzvertragsformen gekauft oder auch gemietet werden. Wer
behält da den Überblick? Insbesondere mittelständische Unternehmen verfügen
nicht über die Ressourcen, sich in eine detailreiche aber vom eigentlichen
Unternehmenszweck weit entfernte Sonderthematik einarbeiten zu können. Die
Hersteller helfen häufig nur Unternehmen ab einer bestimmten Größe.
Die Schwierigkeit im richtigen Umgang mit Softwarelizenzen
besteht darin, dass die Hersteller hier das Urheberrecht geltend machen können.
Damit haben sie die Möglichkeit, die Konditionen der Lizenzierung zu gestalten
und von der Art der Nutzung abhängig zu machen. So passiert es schnell, dass
Software installiert wird, ohne (korrekt) erworben worden zu sein. Es geht hier
nicht um bewusste Nutzung von Raubkopien, sondern vielmehr um den Kauf falscher,
zu weniger oder zu vieler Lizenzen, weil einfach der Überblick über die
Vielzahl von Lizenzierungsvorschriften und Lizenzverträge der
Softwarehersteller fehlt. Das Risiko rechtlicher Art ist die Unterlizenzierung
(= zu wenige oder falsche Lizenzen im Vergleich zur Installation). Auf
wirtschaftlicher Seite drohen Schadenersatzforderungen, Nachlizenzierungen und
außerdem bleiben die bestmöglichen Beschaffungskonditionen beim Softwarekauf
ungenutzt.
Wie kann der Mittelstand der Problemstellung begegnen?
1. Komplexität reduzieren
Für einen Einsatzzweck muss ein einheitliches Softwareprodukt
benannt werden. Zwischen IT, Einkauf und Fachabteilungen sollte Konsens über
die im Unternehmen benötigten Produkte hergestellt werden. Diese
Grundsatzentscheidung muss durch die Unternehmensleitung getragen und
durchgesetzt werden. Externe Berater können durch Moderation Hilfestellung
leisten. Bei der Auswahl der Produkte und der Dokumentation der jeweiligen
Lizenzierungsvorschriften lässt sich der Aufwand gut auf einen externen
Dienstleister übertragen. Er kennt die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen
Vertragsformen und die Nutzungsbedingungen. Auf persönliche Beratung muss Wert
gelegt werden, denn nur so können die individuellen Rahmenbedingungen und
Anforderungen des Unternehmens in die Entscheidung mit einbezogen werden.
Teilweise bieten herstellerneutrale Systemintegratoren diese Beratung als
kostenlosen Vertriebsservice an.
2. Verantwortung kommunizieren
Im Unternehmen darf kein Zweifel darüber bestehen, wie mit
der zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung umzugehen ist. Jedem muss klar
sein, dass ausschließlich ein definierter Personenkreis Software installieren,
betreiben und verändern darf. Wenn Fachabteilungen neue Applikationen oder
aktuelle Versionen benötigen, muss ein standardisierter Prozess eingehalten
werden. Der einmal definierte Warenkorb wird so auf neue Produkte und Versionen
aktualisiert. Software muss ausschließlich dem Unternehmenszweck dienen. Die
Geschäftsleitung sollte diese Regeln schriftlich festhalten und im Unternehmen
verbindlich kommunizieren. Beratungshäuser, die sich mit der Thematik
Lizenzmanagement und -lieferung befassen, haben dafür häufig bereits Vorlagen
erstellt. Diese berücksichtigen auch komplexe Fragestellungen, wie z.B. die Forderungen
nach betrieblicher Mitbestimmung.
3. Bestände führen
Spiegelbild des Warenkorbs ist die Lizenzbestandsliste. Sie führt
die Lizenzen nach Version, Produkt, Stückzahl und gegebenenfalls Kostenstelle
und ist Informationsquelle für Einkauf und IT-Abteilung. Man kann sie auch als
Lizenzpool bezeichnen, der für die Installation und Beschaffung von
Softwareprodukten den „Zähler“ darstellt: Wird eine zusätzliche Lizenz benötigt?
Passt der Lizenzbestand noch zu den Bedingungen des Lizenzvertrages? Wie hoch
ist der Bedarf bei Abschluss eines neuen Lizenzvertrages?
Aber wie ist die Bestandführung zu vereinfachen, gerade für
den mittelständischen Anwender, der keine aufwändigen und teuren
automatisierten Verfahren oder personalintensive Methoden nutzen kann? Um den
Aufwand kostengünstig auf einen externen Anbieter verlagern zu können, sollten
die Bedarfe konsolidiert und der Service der Bestandsführung mit dem Kauf der
Lizenzen verknüpft werden. Wesentlicher Schlüssel ist die Konzentration auf
einen Anbieter, aus dessen Hand die Lizenzen bezogen werden und der aktiv in
den Prozess der Bestandsführung eingebunden werden kann. Serviceorientierte
Systemhäuser stellen häufig Internet-Werkzeuge bereit, die einen unmittelbaren
Blick auf die Lizenzbestände und -käufe des Unternehmens erlauben und jederzeit
Reports erzeugen können. Durch geeignete Vertragsgestaltung und gezielte
Ausschreibungsverfahren werden Abhängigkeiten zu dem ausgewählten Anbieter
vermieden und Servicelevel und -leistungen exakt definiert.
4. Compliance überprüfen
Schließlich müssen die drei oben beschriebenen Maßnahmen auf
ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Sind die Verfahren etabliert, reicht ein
jährlicher Abgleich zwischen Lizenzbestand und Warenkorb einerseits und
zwischen Installationsstand und Warenkorb andererseits aus. Werden Fehlstände
gefunden, bedeutet dies, dass Software nicht autorisiert installiert oder nicht
abgestimmt eingekauft wurde. Die Ursachen sind durch die definierten Prozesse
sofort ersichtlich und korrigierbar, die Risiken rechtlicher oder
wirtschaftlicher Art minimal.
Das Unternehmen muss den so genannten Compliance Check weder
selbst durchführen noch teure Unternehmensberatungen beauftragen oder sich dem
Softwarehersteller offen legen. Der Lizenzpartner des Hauses verfügt in der
Regel über die notwendigen Werkzeuge und Verfahren, um den Compliance Check als
kostengünstigen Service anzubieten. Ein ausführlicher Bericht mit
Zusammenfassung für das Management rundet das Angebot ab.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass sich
Softwarehersteller über ihre Produkte und deren Leistungen differenzieren,
Systemintegratoren als Lieferanten der Softwareprodukte dagegen über ihre
Services. Kaufen Großunternehmen bei den Herstellern direkt, hat der
Mittelstand gerade über die Serviceleistungen der Integratoren eine kostengünstige
Möglichkeit, die Lizenzverwaltung in den Griff zu bekommen. Er erhält dort
Unterstützung und Beratung zu den Vertragsformen, Nutzungsrechten, der
Bestandsführung und der Prozessgestaltung im Umgang mit Softwarelizenzen.
Sieht das Bild des Lizenzmanagements auch komplex aus –
kompliziert muss es nicht sein
Die Initiative zur Optimierung der geschilderten Situation
muss von der Unternehmensleitung ausgehen, viele der lästigen und aufwändigen
Arbeitsschritte lassen sich intelligent an Drittanbieter auslagern. Dazu ist
nur ein Wechsel vom reinen Softwarelieferanten zum Dienstleister nötig.
Den
kompletten Text sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
PDF-Dokument.