Investmentgesetz
Aquin Components stellt LawCard für InvG 2008 vor
Erster Anbieter nach Gesetzesnovelle
Frankfurt, 31. Oktober 2007. Aquin, der
Spezialsoftware-Anbieter für das Investment Management, hat heute bekannt
gegeben, dass die neueste Ergänzung der Aquin LawCard-Serie die Neuerungen der
Novelle des Investmentgesetzes inklusive der Eligible Asset Richtlinie abdeckt.
Mit der neuen LawCard „DE-InVG 2008“ bietet Aquin seinen Kunden die
Möglichkeit, die veränderte Rechtslage in Deutschland automatisch in ihre
Anlagegrenzprüfung einzubeziehen. Die neue LawCard wird im Rahmen des Aquin
LawCard-Forums am 15. November dem Fachpublikum vorgestellt und ist auch ab
diesem Zeitpunkt verfügbar. Damit ist Aquin der erste Anbieter, der die
Gesetzesänderungen im InvG sowie die Anforderungen und Möglichkeiten, die sich
aus der Eligible Asset Richtlinie ergeben, abbilden kann. Das neue Gesetz tritt
Ende 2007 oder Anfang 2008 in Kraft.
LawCards® sind vordefinierte MIG21-Regelwerke zur Prüfung
der Erwerbs- und Anlagegrenzen verschiedener
Rechtsräume. Ein fünfköpfiges Expertenteam gewährleistet dabei die
kontinuierliche Aktualisierung und Anpassung falls sich die Rechtslage oder die
Marktpraxis verändern. Abonnenten des LawCard-Service können zudem auf ein
Wissensportal zugreifen, das neben Informationen zur Regelsyntax auch
Gesetzestexte sowie deren Auslegungen enthält. So können Investment-Akteure mit
geringem Ressourcen-Aufwand schnell in neue Märkte eintreten. Zusätzlich bietet
Aquin die Möglichkeit zum Austausch über regelmäßig stattfindende Foren.
1.577 Zeichen bei durchschnittlich 55 Zeichen pro Zeile.
Weitere Informationen:
Aquin Components GmbH
Annette Lindinger
Vice President Marketing
Telefon (069) 219 366 600
press@aquin.de
www.aquin.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.aquin.de
Aquin Components GmbH
Mainzer Landstraße 199
60326 Frankfurt
Geschäftsführer: Götz Bernhardi, Roman Harbich
Registeramt: Amtsgericht Frankfurt a.M.
HRB Nr. 47 757