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Sie sehen die Pressemeldung Nr.: AQI2007-016 vom 31.10.2007
 
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Investmentgesetz

 

Aquin Components stellt LawCard für InvG 2008 vor

 

Erster Anbieter nach Gesetzesnovelle

 

Frankfurt, 31. Oktober 2007. Aquin, der Spezialsoftware-Anbieter für das Investment Management, hat heute bekannt gegeben, dass die neueste Ergänzung der Aquin LawCard-Serie die Neuerungen der Novelle des Investmentgesetzes inklusive der Eligible Asset Richtlinie abdeckt. Mit der neuen LawCard „DE-InVG 2008“ bietet Aquin seinen Kunden die Möglichkeit, die veränderte Rechtslage in Deutschland automatisch in ihre Anlagegrenzprüfung einzubeziehen. Die neue LawCard wird im Rahmen des Aquin LawCard-Forums am 15. November dem Fachpublikum vorgestellt und ist auch ab diesem Zeitpunkt verfügbar. Damit ist Aquin der erste Anbieter, der die Gesetzesänderungen im InvG sowie die Anforderungen und Möglichkeiten, die sich aus der Eligible Asset Richtlinie ergeben, abbilden kann. Das neue Gesetz tritt Ende 2007 oder Anfang 2008 in Kraft.

 

LawCards® sind vordefinierte MIG21-Regelwerke zur Prüfung der  Erwerbs- und  Anlagegrenzen verschiedener Rechtsräume. Ein fünfköpfiges Expertenteam gewährleistet dabei die kontinuierliche Aktualisierung und Anpassung falls sich die Rechtslage oder die Marktpraxis verändern. Abonnenten des LawCard-Service können zudem auf ein Wissensportal zugreifen, das neben Informationen zur Regelsyntax auch Gesetzestexte sowie deren Auslegungen enthält. So können Investment-Akteure mit geringem Ressourcen-Aufwand schnell in neue Märkte eintreten. Zusätzlich bietet Aquin die Möglichkeit zum Austausch über regelmäßig stattfindende Foren.

 

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Weitere Informationen:

 

Aquin Components GmbH

Annette Lindinger

Vice President Marketing

Telefon (069) 219 366 600

press@aquin.de

www.aquin.de

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.aquin.de

 

Aquin Components GmbH

Mainzer Landstraße 199

60326 Frankfurt

 

Geschäftsführer: Götz Bernhardi, Roman Harbich

Registeramt: Amtsgericht Frankfurt a.M.

HRB Nr. 47 757

 



 

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