Die elektronische Signatur ist massentauglich
Prozesse mit Dokumenten effizienter gestalten /
Rechtsgültige elektronische Signatur im PDF-Dokument möglich / Adobe Reader als
Signatur-Client zertifiziert
Autor: Peter Körner, Senior Strategic Business Development
Manager Enterprise, Adobe Systems GmbH
Von A wie Autokauf oder Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis oder
Zulassungspapiere: Wichtige Dokumente werden persönlich und vor allem per Hand
unterschrieben. Sitzt der Ansprechpartner nicht direkt am Schreibtisch
gegenüber, müssen sie erst ausgedruckt, dann per Post versandt, vom Empfänger
unterschrieben, erneut eingetütet, zurückgeschickt und schließlich vom
Aussteller bearbeitet und abgeheftet werden. Wie eine Studie von Gartner (2005)
festgestellt hat, entfallen 30 bis 40 Prozent der Arbeitszeit in einem
Unternehmen auf die manuelle Dokumentenverwaltung. Dabei lassen sich solche
Prozesse erheblich verkürzen. Anwender können schnell, einfach und
systemübergreifend von ihrem Rechner aus – sei es am Arbeitsplatz oder zu
Hause – rechtsgültig unterschreiben. Die elektronische Signatur ist für
Jedermann möglich.
Digitale Inhalte haben Konjunktur. Sowohl die Kommunikation
mit elektronischen Daten als auch deren Dokumentation und Archivierung sind
inzwischen etabliert und bestimmen unseren Alltag. Daraus ist ein Bedarf für
eine Lösung entstanden, die diese Form des Austausches vor allen Widrigkeiten
schützt. Elektronische Prozesse müssen nicht nur schneller und günstiger
ablaufen, sondern auch absolut sicher. Das gilt gerade dann, wenn zusätzlich
die elektronische Signatur den digitalen Dokumenten ihre Gültigkeit verleihen
soll. Denn mit der Einführung des „elektronischen Fingerabdrucks“ als
Massenanwendung treten bei Anwendern Fragen zum Schutz vor Betrug und Identitätsmissbrauch
auf. Authentizität und Integrität von elektronischen Dokumenten müssen
gewährleistet sein. Außerdem muss die Identität des Signierenden anhand der
elektronischen Unterschrift verifizierbar, also überprüfbar sein. Hersteller
und Gesetzgeber haben sich mit diesen Voraussetzungen ausführlich
auseinandergesetzt und inzwischen den Weg für eine einsatzfähige Plattform
geebnet.
Einsatzvarianten bei Behörde, Justiz und zu Hause
Interessant ist die Alternative zur handschriftlichen
Unterschrift vor allem bei der Kommunikation mit Behörden, mit der Justiz oder
im privaten Bereich. Wie eine Studie von Steria Mummert Consulting (2005)
belegt, würden schon jetzt neun von zehn Bürgern gerne alle Behördengänge über
das Internet erledigen. Das An- und Ummelden, die Beantragung von Pass- und
Ausweisdokumenten und die elektronische Steuererklärung stehen dabei ganz oben
auf der Wunschliste der Bürger. Die Einsatzmöglichkeiten der digitalen Signatur reichen jedoch viel weiter:
Angefangen mit der Unterschrift unter ein verbindliches Angebot für eine
öffentliche Ausschreibung über eine vom Rechtsanwalt signierte Klage bis hin zu
Bankkommunikation und Internetkäufen bei Anbietern wie eBay oder Amazon. Mit
der rechtsgültigen elektronischen Signatur können außerdem elektronische
Rechnungen empfangen und geprüft sowie weltweit rechtskonforme e-Anträge,
Bestellungen und Erklärungen aufgegeben werden. Generell ist diese Form der
Unterschrift überall dort angebracht, wo rechtsverbindliche Willenserklärungen
sie erfordern.
Elektronische Signatur ist nicht gleich elektronische
Signatur
Es gibt für das Unterschreiben in Bits und Bytes zwei
verschiedene Ansätze: Die erste Variante lässt sich am Beispiel eines
Paketdienstes veranschaulichen: Wer ein Päckchen bekommt, quittiert dem
Mitarbeiter des Paketdienstes mit einem Spezialstift den Erhalt auf einem
Signatur- bzw. Unterschriftenpad. Dabei werden verschiedene biometrische
Merkmale erfasst wie der Druck, der beim Schreiben auf den Bildschirm ausgeübt
wird, die Geschwindigkeit, mit der das Autogramm entsteht sowie Schreibpausen
und Schreibrichtung. Das ermöglicht es, eine Vielzahl an Merkmalen abzuleiten,
die sich auf dem Papier so nicht feststellen lassen. Die andere Möglichkeit
hingegen ist wesentlich umfassender, denn es muss sich dabei nicht unbedingt um
einen echten Schriftzug des eigenen Autogramms handeln. Auf Basis der
technischen Ausstattung auf Empfänger- und Versenderseite lassen sich wichtige
Sicherheitsfunktionen einhalten. Dazu gehören Elemente wie Signaturkarten,
Chipkartenleser, Anwenderkomponenten, Funktionsbibliotheken, Trust Center und
Schlüsselgeneratoren. Der Anwender selbst benötigt neben der entsprechende
Karte ein Lesegerät und eine Software, die idealerweise alle Anwendungsgebiete
der elektronischen Signatur abdeckt.
Wie funktioniert’s?
Die elektronische Signatur basiert in der Regel auf
asymmetrischen Kryptosystemen. Dabei werden ein öffentlicher und ein privater
Schlüssel vergeben. Der öffentliche Schlüssel (public key) eines Unterzeichners
macht es möglich, die Signatur zu überprüfen, die er mit seinem geheimen
persönlichen Schlüssel (private key) erstellt hat. Um zu beweisen, dass der
öffentliche Schlüssel wirklich dem Unterzeichner gehört, werden verschiedene
Verfahren angewendet. Neben dem Standard S/MIME (Secure/Multipurpose Internet
Mail Extension), der auf digitalen Zertifikaten von höheren Instanzen basiert,
gibt es weitere Lösungen wie das Verfahren nach PGP (Pretty Good Privacy), das
einem Netz von Freunden vertraut. In Letzterem werden die Identifikation einer
Person und die Zuordnung der Schlüssel durch gegenseitige Beglaubigungen
bestätigt – in einem so genannten Web of Trust.
Im Gegensatz dazu wird in zertifikatsbasierten Systemen jedem
Benutzer ein digitales Zertifikat zugeordnet, in dem seine Identität und sein
öffentlicher Schlüssel festgehalten werden. Dabei sind diese Zertifikate immer
von einer ausgebenden Stelle und möglicherweise weiteren hierarchisch höher
liegenden Instanzen beglaubigt. In der Praxis sieht das dann so aus: Ist beispielsweise
ein wichtiges Dokument fertig gestellt, muss nur noch auf den Befehl
„Signieren“ geklickt werden. Es folgt die Aufforderung, den
Unterschriftenschlüssel – über die SmartCard und den Kartenleser –
einzugeben. Alles weitere übernimmt der Computer. Auf Empfängerseite erfolgt
die Überprüfung ebenfalls automatisch über die Software des Rechners, der die
Echtheit des öffentlichen Schlüssels anhand des Zertifikats überprüft. Generell
lassen sich beliebige Dokumententypen signieren, die dann für fünf Jahre gültig
sind. Die Signatur kann dabei getrennt von der Datei versandt werden oder eine
Containerdatei mit beiden Dateien sein, was etwa für TIFF-Dateien sinnvoll ist.
Eine andere Möglichkeit integriert die elektronische Unterschrift etwa bei PDF-
oder XML-Formaten direkt in das zu signierende Dokument.
Rechtlicher Hintergrund geschaffen
In Deutschland wurde der elektronischen Signatur mit dem
Signaturgesetz (SigG) von 1997 und der nachgeordneten Signaturverordnung (SigV)
der Weg geebnet. Hinter den beiden juristischen Begriffen verbergen sich die
Voraussetzungen für die rechtsgültige elektronische Signatur. Ein gültiges
Zertifikat ist erste Bedingung, hinzu kommt die Forderung nach einer sicheren
Signaturerstellungseinheit – also einem Chipkarten-Lesegerät inklusive
geeigneter Verschlüsselungssoftware. TrustCenter fungieren dabei als
übergeordnete Zertifizierungs¬stellen, bei denen die Authentizität nachgefragt
werden kann.
Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) wird die Zertifizierung einzelner Komponenten in Auftrag gegeben.
Beispiele für auf diesem Weg genehmigte Produkte sind etwa Signaturkarten
(Smart Cards) von Telesec, Signtrust und DATEV, die von den Trustcentern
verwaltet werden. Chipkartenleser gibt es beispielsweise von CardMan, Cherry
oder CyberJack. Anwenderkomponenten hingegen wie eTrust Mail, e-Kurier oder
SignTrustMail sind teilweise in anderen Lösungen integriert, haben allerdings
meist einen eingeschränkten Funktionsumfang und sind bisher kaum verbreitet.
Oftmals sind sie nur regional zertifiziert und daher für den weltweiten Einsatz
nach dem übergeordneten Standard Common Criteria ungeeignet. Die Zertifikate
selbst werden beim BSI aufbewahrt, während die zugelassenen Kryptoalgorithmen
von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) genehmigt
werden. Hier sind auch die Listen der einzelnen für die rechtsgültige digitale
Signatur zugelassenen Produkte erhältlich.
Insellösungen prägten bisher das Bild
Trotz der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten hat sich die
elektronische Signatur bisher noch nicht durchgesetzt. Hauptgrund ist die
fehlende systemübergreifende Hard- bzw. Software, die selten interoperabel,
zudem auch nicht zertifiziert und damit für eine rechtsgültige digitale
Signatur ungeeignet ist. Bisher prägen Insellösungen das Bild. Für die sichere
Kommunikation über das Internet gibt es bislang noch von jeder Bank oder
Versicherung eine spezielle Lösung, die auf dem Rechner installiert werden
muss. Damit können auch nur eigens darauf abgestimmte digitale Signaturen in
einer Softwaremaske gelesen und bearbeitet werden. Möglicherweise ist
zusätzlich die passende Signaturkarte vonnöten, die nur in dem originären
Lesegerät eines bestimmten Herstellers funktioniert. Die Bedienung dieser
Programme muss dann jedes Mal erst von Neuem erlernt werden und die Umstellung
von papierbasierten auf digitale Workflows kann den Prozess der
Dokumentenverwaltung zusätzlich verkomplizieren. Am einfachsten wäre es also,
so fordern viele Anwender, wenn Papierformular und elektronisches Formular
gleich aussehen würden.
Adobe Reader und Acrobat als Königsweg der elektronischen
Signatur
Diesen Herausforderungen ist Adobe Systems begegnet und hat
beim BSI nach Common Criteria 2.1 den Adobe Reader 7.0 und Adobe Acrobat 7.0
als Komponenten eines elektronischen Signaturprozesses zertifizieren lassen.
Das universelle PDF-Format als Basis soll es jedem Nutzer ermöglichen,
verlässliche systemunabhängige PDF-Dateien zu generieren, diese zu lesen, zu
bearbeiten und natürlich rechtsgültig zu signieren. Um eine nahtlose
Integration mit anderen technischen Applikationen zu gewährleisten und die
unterschiedlichsten Transaktionen ausführen zu können, werden praktisch alle
gängigen Signaturkarten unterstützt, Zeitstempel angefertigt und
Attributzertifikate erstellt.
Seit November 2005 ist der Adobe Reader als Komponente
elektronischer Signaturprozesse zertifiziert. Damit ist er als erster
Standard-Client, der bereits auf nahezu allen Computern verfügbar ist, für
rechtsgültige elektronische Signaturen einsetzbar. Allein in den letzten beiden
Jahren wurden über eine halbe Milliarde Exemplare des kostenlosen Adobe Reader
verteilt und dienen als Grundlage zahlreicher Anwendungen. Darüber hinaus
werden nach der ISO-Norm PDF/A gesicherte Dokumente auch den Anforderungen für
die Langzeit-Archivierbarkeit digitaler Daten gerecht.
eCard-Strategie der Bundesregierung
Auch die Bundesregierung ist vom Potential der elektronischen
Signatur so überzeugt, dass sie diese mit ihrer eCard-Initiative unterstützt.
Dabei sollen verschiedene Chipkarten wie die elektronische Gesundheitskarte
oder der digitale Personalausweis mit der Option ausgerüstet werden,
qualifiziert elektronisch zu unterschreiben. Der neue biometrische Reisepass
(ePass) wird seit November 2005 zum Preis von 59 Euro ausgegeben, ein frontal
aufgenommenes Digitalbild genügt dafür. Ziel zahlreicher Initiativen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist es, Signaturkarten möglichst
schnell und aufeinander abgestimmt universell einsetzbar zu machen, ohne dass
spezielle Komponenten mit anderen Anwendungen kollidieren. Der Wirtschaft wird
dabei die Herstellung der Karten, der Zertifikate und der
Zertifizierungsinfrastruktur (u.a. Trust Center) überlassen. Auch Banken haben
sich schon in den Prozess eingeklinkt und werden bei der Umstellung von
Magnetstreifen-Karten auf Chipkarten die neue Funktion der elektronischen
Signatur integrieren.
Einsparungen versus Kosten
Viele Banken übernehmen schon heute die Kosten für Karte,
Lesegerät und Software. Zusätzlich wird bald in allen Rechnern serienmäßig ein
Kartenlesegerät enthalten sein, während Multifunktionskarten verschiedene
Elemente der Chipkarten vereinen. Mit der Zertifizierung des Adobe Reader steht
zudem eine kostenlose universelle Software zur Verfügung. Komplettpakete mit
personalisierter Smart Card, Zertifikatsgebühren, Software und Kartenlesegerät
gibt es im Handel für ca. 150 Euro.
Massenanwendung vor dem Durchbruch
Fasst man die verschiedenen Ansätze für die digitale Signatur
zusammen, ist inzwischen bereits ein großes Stück des Weges hin zur
Massenanwendung bewältigt: Die gesetzliche Basis ist geschaffen. Die notwendige
Technik ist entwickelt, bezahlbar und einsatzfähig. Die zertifizierte
Software-Lösung auf der Basis von PDF und Adobe Client-Software ist
allgegenwärtig, systemübergreifend und zudem kostenlos für jeden Anwender
erhältlich. Flankiert von zielführenden Initiativen von Banken, Behörden und
Bundesregierung sollte der rechtsgültigen elektronischen Signatur damit nichts
mehr im Wege stehen.
Der Alltag im Umgang mit Dokumenten, insbesondere mit
elektronischen, wird sich daher noch stärker verändern und in den Haushalten
werden neben einem PC mit Internetzugang und entsprechender
Dokumentenverarbeitungssoftware auch Kartenleser, Chipkarten und virtuelle
Unterschriften Einzug halten. Zwei objektive Kriterien sind dafür
ausschlaggebend: Zum einen lassen sich durch elektronische Workflows erhebliche
Kosten einsparen und zum anderen sind eGovernment-Initiativen und gesetzliche
Vorgaben bereits fest verankert. Von A wie Antrag bis Z wie Zulassungspapiere,
wichtige Dokumente werden schon bald persönlich digital unterzeichnet –
und die gesamte Bearbeitung deutlich beschleunigt.
Weitere Informationen: www.adobe.de/signatur